Disclaimer gegen Anwaltsrechnung?

Alles, was mit akustischer Gitarrenmusik zu tun hat und sonst nirgends hineinpaßt

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Bernd C. Hoffmann
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Disclaimer gegen Anwaltsrechnung?

Beitrag von Bernd C. Hoffmann »

Bei Viertmann habe ich auf der Kontaktseite einen interessanten Hinweis gesehen, mit dem er sich gegen eine kostenpflichtige Abmahnung stellt. Ich kann mir vorstellen, dass dies ggf. auf Musiker mit eigenen Websites zutreffen könnte. Darum habe ich das Thema angesprochen. Bei Viertmann heißt es:

Keine Abmahnung ohne vorherigen schriftlichen Kontakt! Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Webseite fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaber/Innen selbst darf nicht ohne unsere Zustimmung stattfinden.

Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.

Quelle: www.viertmann-gitarren.de/Kontakt.html

Nach meinem Verständnis kann der (angeblich) Geschädigte bzw. der Anwalt selbst entscheiden, ob bei Vorliegen eines Rechtsverstoß kostenpflichtig abgemahnt wird oder nicht. Mich erinnert das an den Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."

Ich weiß wohl, dass man bei einer Erhalt einer kostenpflichtigen Abmahnung nicht die mitgelieferte unterzeichen muss, sondern gibt eine modifizierte ab, bei der die Übernahme der Kostennote weggelassen wird und der Passus mit der Vertragsstrafe umgeschrieben wird. Aber was meint Ihr? Kann man einen zurecht beanstandeten Verstoß, der anwaltlich kostenpflichtig geltend gemacht wurde, so einfach zurückweisen und eine Gegenklage erheben, die Aussicht auf Erfolg hat?
Liebe Grüße
Bernd
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jay-cy
Beiträge: 1632
Registriert: Do Jan 27, 2011 12:20 pm

Beitrag von jay-cy »

Ohne das jetzt juristisch bewerten zu wollen oder zu können, die Formulierung ist aber alt, die findet man schon seit Jahren auf vielen Seiten...
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RB
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Beitrag von RB »

Zwecklos.
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Gitarrenspieler
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Beitrag von Gitarrenspieler »

RB hat geschrieben:Zwecklos.
Richtig!
Gruß Wolfgang Hemd aus der Hose macht noch keinen Varoufakis
https://www.taaken.net
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Holger Hendel
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Beitrag von Holger Hendel »

Richtig zwecklos.

Sowas ähnliches schreiben ja auch diverse yt-Nutzer in die Videobeschreibung wenn z.B. eine Dokumentation o.ä. hochgeladen wurde - das Urheberrecht möchte man nicht verletzten, es liege natürlich einzig und allein beim rechtmäßigen Urheber usw. und man würde das Video sofort verschwinden lassen, wenn sich jemand daran stören würde ...das wirkt immer sehr lustig.
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