Schon mal was von "J. Watson & Co" gehört ?

Alles über akustische Gitarren für Stahlsaiten

Moderator: RB

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jay-cy
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Beitrag von jay-cy »

Muss sie jetzt doch dran glauben?
maxpo
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Beitrag von maxpo »

Posting Nr 1 sagt doch alles
Ich hatte bis gestern selbst noch zwecks Weiterverkauf Interesse allerdings kann ich nun doch erstmal kein weiteres Geld ausgeben.
Dazu aus der Ebay Auktion
Den Erlös kann ich am Rande bemerkt gut gebrauchen, da eine Konzertukulele aus Schottland darauf wartet fertig gestellt und nach München geschickt zu werden :)

Ganz sachlich und emotionslos : fiskalisch und gewerberechtlich nennt man das sog. Gewinnerzielungsabsicht und scheingewerbliche Verkaufsaktivitäten.

Klever, echt klever

:idea:
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InLoveWithFolk
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Beitrag von InLoveWithFolk »

Stimmt, gekauft mit nicht unerheblichen Interesse am Weiterverkauf. Für gut befunden und länger behalten als angedacht. Überlegt ob die Gute behalten werden soll. Nötige Eingriffe abgewogen und entschieden dem ursprünglichen Gedanken nachzugehen.

Nenn es wie du willst. Als Student mit einer Leidenschaft für Musik brauch ich Geld. Wenn dann noch ein anderer Musiker glücklich gemacht werden kann, dann nenne ich das "Zwei Fliegen mit einer Klatsche schlagen".

Bisher habe ich in meinen 27 Lebensjahren übrigens, wenn es hoch kommt, zwei Ukulelen, einen E-Bass und vier oder fünf Gitarren verkauft und am Rande bemerkt habe ich damit bisher ein sattes Minus gemacht. Deinen Zorn solltest du auf ganz andere "Fische" richten ;)
maxpo
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Beitrag von maxpo »

"Zorn" stammt von Dir, denn mir ist es egal. Völlig egal.

Es ist nur nicht klug querbeet in Foren zu posaunen, Gegenständen zu erwerben mit dem Ziel, diese mit Gewinn weiter zu verkaufen. Einmal reicht , egal ob Du Student bist und sonst beim Kummeln nur Verluste machst. Nur die Gewinnerzielungsabsicht allein reicht, selbst nur in einem Fall. Will Dich nicht belehren, nur auf Dein ziemlich leichtsinniges Verhalten hinweisen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafverfolgung. Frage mal Deine Jurakommilitonen. Ich würde es diskreter angehen.
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InLoveWithFolk
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Beitrag von InLoveWithFolk »

Na, dann verkauf ich die Gitarre eben mit einer Verlusterzielungsabsicht .... das passt auch viel besser zu meinen letzten Verkäufen ;)
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RB
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Beitrag von RB »

Ich möchte darauf binweisen, dass hier im Forum und auch in diesem Thread velegentlich dummes Zeug geschrieben wird, auf das einzugehen reinste Zeitverschwendung wäre.
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Admin
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Beitrag von Admin »

Insbesondere, wenn man bedenkt, daß eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann vorliegt, wenn Leistungen planmäßig und dauerhaft am Markt gegen ein Entgelt angeboten werden, ohne dass es dabei zwingend auf eine Gewinnerzielungsabsicht ankommt (BGH, Urteil vom 29.03.2006 zu Geschäftszeichen VIII ZR 173/05).

Eines der entscheidenden Abgrenzungsmerkmale des Verbrauchers vom Unternehmer (siehe § 14 BGB) ist die Nachhaltigkeit der zu beurteilenden Betätigung, aber gerade nicht die Gewinnerzielungsabsicht.

Daher an Maxpo den Rat und die Bitte: Schreibe doch nur, worüber Du auch ein Mindestmaß von Ahnung hast. Insbesondere in rechtlichen Themenbereichen sind falsche Behauptungen geeignet, Schaden anzurichten und das wirst Du aus Eigeninteresse schon nicht wollen, vermute ich.
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