Schon mal was von "J. Watson & Co" gehört ?
Moderator: RB
Posting Nr 1 sagt doch alles
Ganz sachlich und emotionslos : fiskalisch und gewerberechtlich nennt man das sog. Gewinnerzielungsabsicht und scheingewerbliche Verkaufsaktivitäten.
Klever, echt klever

Dazu aus der Ebay AuktionIch hatte bis gestern selbst noch zwecks Weiterverkauf Interesse allerdings kann ich nun doch erstmal kein weiteres Geld ausgeben.
Den Erlös kann ich am Rande bemerkt gut gebrauchen, da eine Konzertukulele aus Schottland darauf wartet fertig gestellt und nach München geschickt zu werden
Ganz sachlich und emotionslos : fiskalisch und gewerberechtlich nennt man das sog. Gewinnerzielungsabsicht und scheingewerbliche Verkaufsaktivitäten.
Klever, echt klever

- InLoveWithFolk
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Stimmt, gekauft mit nicht unerheblichen Interesse am Weiterverkauf. Für gut befunden und länger behalten als angedacht. Überlegt ob die Gute behalten werden soll. Nötige Eingriffe abgewogen und entschieden dem ursprünglichen Gedanken nachzugehen.
Nenn es wie du willst. Als Student mit einer Leidenschaft für Musik brauch ich Geld. Wenn dann noch ein anderer Musiker glücklich gemacht werden kann, dann nenne ich das "Zwei Fliegen mit einer Klatsche schlagen".
Bisher habe ich in meinen 27 Lebensjahren übrigens, wenn es hoch kommt, zwei Ukulelen, einen E-Bass und vier oder fünf Gitarren verkauft und am Rande bemerkt habe ich damit bisher ein sattes Minus gemacht. Deinen Zorn solltest du auf ganz andere "Fische" richten
Nenn es wie du willst. Als Student mit einer Leidenschaft für Musik brauch ich Geld. Wenn dann noch ein anderer Musiker glücklich gemacht werden kann, dann nenne ich das "Zwei Fliegen mit einer Klatsche schlagen".
Bisher habe ich in meinen 27 Lebensjahren übrigens, wenn es hoch kommt, zwei Ukulelen, einen E-Bass und vier oder fünf Gitarren verkauft und am Rande bemerkt habe ich damit bisher ein sattes Minus gemacht. Deinen Zorn solltest du auf ganz andere "Fische" richten

"Zorn" stammt von Dir, denn mir ist es egal. Völlig egal.
Es ist nur nicht klug querbeet in Foren zu posaunen, Gegenständen zu erwerben mit dem Ziel, diese mit Gewinn weiter zu verkaufen. Einmal reicht , egal ob Du Student bist und sonst beim Kummeln nur Verluste machst. Nur die Gewinnerzielungsabsicht allein reicht, selbst nur in einem Fall. Will Dich nicht belehren, nur auf Dein ziemlich leichtsinniges Verhalten hinweisen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafverfolgung. Frage mal Deine Jurakommilitonen. Ich würde es diskreter angehen.
Es ist nur nicht klug querbeet in Foren zu posaunen, Gegenständen zu erwerben mit dem Ziel, diese mit Gewinn weiter zu verkaufen. Einmal reicht , egal ob Du Student bist und sonst beim Kummeln nur Verluste machst. Nur die Gewinnerzielungsabsicht allein reicht, selbst nur in einem Fall. Will Dich nicht belehren, nur auf Dein ziemlich leichtsinniges Verhalten hinweisen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafverfolgung. Frage mal Deine Jurakommilitonen. Ich würde es diskreter angehen.
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Insbesondere, wenn man bedenkt, daß eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann vorliegt, wenn Leistungen planmäßig und dauerhaft am Markt gegen ein Entgelt angeboten werden, ohne dass es dabei zwingend auf eine Gewinnerzielungsabsicht ankommt (BGH, Urteil vom 29.03.2006 zu Geschäftszeichen VIII ZR 173/05).
Eines der entscheidenden Abgrenzungsmerkmale des Verbrauchers vom Unternehmer (siehe § 14 BGB) ist die Nachhaltigkeit der zu beurteilenden Betätigung, aber gerade nicht die Gewinnerzielungsabsicht.
Daher an Maxpo den Rat und die Bitte: Schreibe doch nur, worüber Du auch ein Mindestmaß von Ahnung hast. Insbesondere in rechtlichen Themenbereichen sind falsche Behauptungen geeignet, Schaden anzurichten und das wirst Du aus Eigeninteresse schon nicht wollen, vermute ich.
Eines der entscheidenden Abgrenzungsmerkmale des Verbrauchers vom Unternehmer (siehe § 14 BGB) ist die Nachhaltigkeit der zu beurteilenden Betätigung, aber gerade nicht die Gewinnerzielungsabsicht.
Daher an Maxpo den Rat und die Bitte: Schreibe doch nur, worüber Du auch ein Mindestmaß von Ahnung hast. Insbesondere in rechtlichen Themenbereichen sind falsche Behauptungen geeignet, Schaden anzurichten und das wirst Du aus Eigeninteresse schon nicht wollen, vermute ich.