Den Hersteller anschreiben und um Auskunft bitten, aus welchem Material Hals und Griffbrett sind. Unbedingt die lateinischen Namen
Oder zum Beispiel: African Mahagoni east indian Rosewood.
Das ganze auf deren Geschäftspapier
Dann die EU Verordnung ausdrucken und mit diesen Unterlagen nochmal höflich anfragen. Wenn das keine Wirkung zeigt und es handelt sich laut Hersteller um Arten, die in verarbeitetem Zustand eingeführt werden dürfen hilft nichts anderes. Zum Landratsamt und Dienstaufsichtsbeschwerde.
Die übergeordnete Zollabteilung würde ich nicht bemühen. Eine Krähe.........
Wenn das jetzt Usus wird, ist der weltweite private-bzw. halbprivate Zupfinstrumentenhandel zu 90% stillgelegt.
Ich fass es nicht
Christian