abendlicher Auftritt Jugendlicher und das Gesetz

Alles, was mit akustischer Gitarrenmusik zu tun hat und sonst nirgends hineinpaßt

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Holger Hendel
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abendlicher Auftritt Jugendlicher und das Gesetz

Beitrag von Holger Hendel »

Zwei meiner Schüler (Alter: Zwischen 14 und 18, sog. "Jugendliche"; phantastische Arbeit im Bereich Metalcore, aber auch flatpicking gehört zu ihrem Repertoire) sollen bei einem "Candlelight, Beer & friends"-Gig für zwei Instrumentalstücke mitmischen (ein Akustik-Duo in dem ich seit Jahren spiele, in diesem Fall angereichert durch befreundete Musiker, u.a. Bass, Schlagzeug und eben diverse weitere Musik-Kollegen). Der Gig ist Abends, zu späterer Stunde terminiert.

Das Jugendschutzgesetzt äußert sich:

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__5.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Für manche (Veranstalter...) scheinbar nicht klar genug. Also zumindest ich lese da heraus: Jo, die dürfen dort auch um 2330 Uhr aufgeigen da unter (2) die Ausnahme ("künstlerische Betätigung") erläutert wird. Ist ein Konzert eine "Tanzveranstaltung"? Ist unter "künstlerische Betätigung" das Spielen von zwei Bluegrass-Instrumentalnummern zu verstehen? :whistler: :rotfl: Fragen über Fragen, weiß jemand was?
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berndwe
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Re: abendlicher Auftritt Jugendlicher und das Gesetz

Beitrag von berndwe »

Die Jungs sind doch von Volljährigen beaufsichtigt? Vielleicht müssen die Eltern einem der alten Säcke eine schriftliche Ermächtigung erteilen und die Sache ist sicher.

So lief das jedenfalls immer bei meiner Tochter ab, die seit sie 15 war immer zum Summer Breeze gefahren ist. Es musste eine volljährige Begleitperson zur Beaufsichtigung bevollmächtigt werden und damit war es gut.
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Holger Hendel
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Re: abendlicher Auftritt Jugendlicher und das Gesetz

Beitrag von Holger Hendel »

Jaaaaa...so ähnlich kenne ich das auch ("Elternzettel", Begleitperson...)...hmmm...doch irgendwie herrscht jetzt bei mir Verunsicherung weil der Veranstalter sehr überzeugt von seiner Idee ist, sie könnten sich dort bis max. 2200 Uhr aufhalten.
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RB
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Re: abendlicher Auftritt Jugendlicher und das Gesetz

Beitrag von RB »

Das gilt nur für den Aufenthalt ohne Begleitung durch eine "erziehungsbeauftragte Person". Der Veranstalter kann doch sicher lesen. Also sollte einer der Erwachsenen als erziehungsbeauftragte Person fungieren.
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landmesser
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Re: abendlicher Auftritt Jugendlicher und das Gesetz

Beitrag von landmesser »

Moin Holger,

wenn es keine Tazveranstaltung sein sollte (was ich nicht beurteilen kann), würde §4 des Jugendschutzgesetzes greifen:
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__4.html" onclick="window.open(this.href);return false;


Quote Holger: Ist unter "künstlerische Betätigung" das Spielen von zwei Bluegrass-Instrumentalnummern zu verstehen?
Bei Metalcore würde ich diese Frage eindeutig bejahen. :mrgreen: :mrgreen:

Viele Grüße
landmesser

Holger Hendel hat geschrieben:Zwei meiner Schüler (Alter: Zwischen 14 und 18, sog. "Jugendliche"; phantastische Arbeit im Bereich Metalcore, aber auch flatpicking gehört zu ihrem Repertoire) sollen bei einem "Candlelight, Beer & friends"-Gig für zwei Instrumentalstücke mitmischen (ein Akustik-Duo in dem ich seit Jahren spiele, in diesem Fall angereichert durch befreundete Musiker, u.a. Bass, Schlagzeug und eben diverse weitere Musik-Kollegen). Der Gig ist Abends, zu späterer Stunde terminiert.

Das Jugendschutzgesetzt äußert sich:

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__5.html" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;

Für manche (Veranstalter...) scheinbar nicht klar genug. Also zumindest ich lese da heraus: Jo, die dürfen dort auch um 2330 Uhr aufgeigen da unter (2) die Ausnahme ("künstlerische Betätigung") erläutert wird. Ist ein Konzert eine "Tanzveranstaltung"? Ist unter "künstlerische Betätigung" das Spielen von zwei Bluegrass-Instrumentalnummern zu verstehen? :whistler: :rotfl: Fragen über Fragen, weiß jemand was?
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Holger Hendel
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Re: abendlicher Auftritt Jugendlicher und das Gesetz

Beitrag von Holger Hendel »

Vielen Dank für die Info.

Wäre halt nur noch die Frage, was als "Tanzveranstaltung" gilt. Im weitesten Sinne ist das, was wir vorhaben wohl eine Tanzveranstaltung - Eckdaten: Eine unbestuhlte Konzerthalle, vier Liveacts...Getränkeverkauf...kein Plan, ob Eintritt erhoben wird. Aber wenn das keine Tanzveranstaltung sein sollte, was wäre dann eine Tanzveranstaltung? :whistler: :wink: Ohje...
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Captain Harry
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Re: abendlicher Auftritt Jugendlicher und das Gesetz

Beitrag von Captain Harry »

Zu diesem Thema fällt mir noch etwas Anderes ein: Bei DSDS (ja, gucke ich manchmal, schäm :oops: ) machen ja auch unter 18-jährige mit. Die haben ihre Auftritte vor 22:00 Uhr, danach dürfen sie (angeblich?) nicht mehr auf die Bühne, sondern nur noch im Zuschauerraum sitzen. Was ist das denn für ein Schwachsinn? Ist dies gemäß Jugendschutzgesetz tatsächlich so?
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Niels Cremer
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Re: abendlicher Auftritt Jugendlicher und das Gesetz

Beitrag von Niels Cremer »

Das hat mMn wiederum mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz zu tun das nur eine Beschäftigung von unter-18-jährigen bis 22:00 erlaubt ("im Gaststätten- und Schaustellergewerbe" ...). Evtl. bezieht sich der Veranstalter von Holger's gig ja auch auf diese Regelung die er wahrscheinlich von Fällen bei ihm jobbender Jugendlicher kennt ... ?

LG,
Niels
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Holger Hendel
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Re: abendlicher Auftritt Jugendlicher und das Gesetz

Beitrag von Holger Hendel »

Jugendarbeitsschutzgesetz
Ohweh...joa, das würde Sinn ergeben und unseren (Veranstalter / ich) konfusen Austausch erklären. ;) Manchmal ist es gewiss zielführend das Thema (bzw. Rechtsgrundlage) zu nennen bevor man zu labern anfängt, das haben wir beide nicht hinbekommen. :)

Also...kann es vielleicht so sein, dass ein aktiv involvierter (aufgeigender...) Jugendlicher tatsächlich vom Jugendarbeitsschutzgesetzt tangiert wird während sich das Jugendschutzgesetz lediglich auf auf der Tanzveranstaltung (passiv) verweilende Jugendliche bezieht? :shock:

Sorry für meine Beschränktheit in dieser Angelegenheit, ich bin ernsthaft bemüht die Sache zu verstehen.
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Re: abendlicher Auftritt Jugendlicher und das Gesetz

Beitrag von Niels Cremer »

Ich denke so ähnlich wird es sein, es hängt meiner Meinung nach zB auch davon ab ob es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, aber ich bin kein deutscher Jurist ... ;-)

LG,
Niels
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RB
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Re: abendlicher Auftritt Jugendlicher und das Gesetz

Beitrag von RB »

Die Antwort steht ziemlich weit oben.
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Holger Hendel
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Re: abendlicher Auftritt Jugendlicher und das Gesetz

Beitrag von Holger Hendel »

RB hat geschrieben:Die Antwort steht ziemlich weit oben.
RB hat geschrieben:Das gilt nur für den Aufenthalt ohne Begleitung durch eine "erziehungsbeauftragte Person". Der Veranstalter kann doch sicher lesen. Also sollte einer der Erwachsenen als erziehungsbeauftragte Person fungieren.
Jugendschutzgesetz § 5 Tanzveranstaltungen hat geschrieben: (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.
(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.
Ja schon...nur ist irgendwie eine "Restverwirrung" bei mir geblieben. Mal sehen, ob ich richtig liege: Angenommen, ich daselbst (oder der erwachsene Drummer oder ein anderer Erwachsener, der die ganze Zeit vor Ort ist und seine Aufsichtspflicht entsprechend wahrnehmen kann) würde als erziehungsbeauftragte Person fungieren, die Schöler dürften bis 2400 Uhr bleiben und auftreten da (2) erfüllt ist?
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RB
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Re: abendlicher Auftritt Jugendlicher und das Gesetz

Beitrag von RB »

Die ganzen Einschränkungen betreffen nur Kinder und Jugendliche ohne Begleitung, das steht doch glasklar schwarz auf weiß da.
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Rumble
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Re: abendlicher Auftritt Jugendlicher und das Gesetz

Beitrag von Rumble »

Holger,
ich bin mir sicher das "Metalcore" geradezu zwingend unter Brauchtumspflege einzuordnen ist! ;-)

Musiklehrer, Eltern und sonstige erziehungsbeauftrage Personen sind sicherlich auch versammelt, also lasst es ordentlich krachen.

PS: Wenn meine Eltern so wüssten was ich damals alles...... :rotfl:
Mit 15/16 schon von älteren (volljährigen) Geschwistern meiner Freunde ins Jazz-Live Podium, Spritzenhaus, etc. geschmuggelt und danach bis 4:00 in der Nachteule versackt. Ok..ich gebe zu, es waren noch andere Zeiten...damals in Frankfurt. ;-)
Eine Gitarre zu haben ist besser als eine Gitarre zu brauchen.
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fingerstricker
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Re: abendlicher Auftritt Jugendlicher und das Gesetz

Beitrag von fingerstricker »

Rumble hat geschrieben: PS: Wenn meine Eltern so wüssten was ich damals alles...... :rotfl:
ts ts .. meine Eltern wissen das vermutlich mittlerweile - ich hoffe meine Kids erfahren das nicht :oops:
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