Zwei meiner Schüler (Alter: Zwischen 14 und 18, sog. "Jugendliche"; phantastische Arbeit im Bereich Metalcore, aber auch flatpicking gehört zu ihrem Repertoire) sollen bei einem "Candlelight, Beer & friends"-Gig für zwei Instrumentalstücke mitmischen (ein Akustik-Duo in dem ich seit Jahren spiele, in diesem Fall angereichert durch befreundete Musiker, u.a. Bass, Schlagzeug und eben diverse weitere Musik-Kollegen). Der Gig ist Abends, zu späterer Stunde terminiert.
Das Jugendschutzgesetzt äußert sich:
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__5.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Für manche (Veranstalter...) scheinbar nicht klar genug. Also zumindest ich lese da heraus: Jo, die dürfen dort auch um 2330 Uhr aufgeigen da unter (2) die Ausnahme ("künstlerische Betätigung") erläutert wird. Ist ein Konzert eine "Tanzveranstaltung"? Ist unter "künstlerische Betätigung" das Spielen von zwei Bluegrass-Instrumentalnummern zu verstehen?

Fragen über Fragen, weiß jemand was?