R?cksendung bei Privatkauf?
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Rücksendung bei Privatkauf?
Obwohl ich mir einbilde, aus meiner Vergangenheit im Online-Handel bescheid zu wissen, komm ich mit einer simplen Sache nun doch an die Grenzen, da ich nur mit Geschäftskunden zu tun hatte.
Folgende Gitarre habe ich mir ersteigert und möchte sie zurückgeben: Klick
Es ist kein Stimmgerät dabei sondern nur eine (wahrscheinlich abgelutschte) Stimmpfeife, und die Mensurangabe stimmt um über 5 cm auch nicht. Zusätzlich sind Stahlsaiten aufgespannt, wodurch die Bundstäbchen abgenutzt sind. Die Saiten wurden für den Transport nicht heruntergedreht.
Das Gitarrenangebot war sein erster Deal bei eBay, deshalb möchte ich ihm nicht vorab einen Roten reinhauen. Ein Umtauschrecht sowie Garantie hat er nicht ausgeschlossen. Kann ich die gesamten Kosten inkl. Versand zurück verlangen und die Ware unfrei zurück schicken, weil für mich die falsche Mensurangabe kaufentscheidend war?
Danke.
Folgende Gitarre habe ich mir ersteigert und möchte sie zurückgeben: Klick
Es ist kein Stimmgerät dabei sondern nur eine (wahrscheinlich abgelutschte) Stimmpfeife, und die Mensurangabe stimmt um über 5 cm auch nicht. Zusätzlich sind Stahlsaiten aufgespannt, wodurch die Bundstäbchen abgenutzt sind. Die Saiten wurden für den Transport nicht heruntergedreht.
Das Gitarrenangebot war sein erster Deal bei eBay, deshalb möchte ich ihm nicht vorab einen Roten reinhauen. Ein Umtauschrecht sowie Garantie hat er nicht ausgeschlossen. Kann ich die gesamten Kosten inkl. Versand zurück verlangen und die Ware unfrei zurück schicken, weil für mich die falsche Mensurangabe kaufentscheidend war?
Danke.
Liebe Grüße
Bernd
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Klassik & Flamenco
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Bernd
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- guitar-hero
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Moin Bernd C.,
zum Thema Mensurlänge als Rückgabegrund erwartest Du doch wohl wirklich keine ernsthafte Antwort, oder?
Stahlsaiten - na ja, da könnte man sicher argumentieren.
Saiten beim Transport nicht entspannt - da sagt z. B. Larrivee ok.
Umtauschrecht? Gibt's keins! Gewährleistung müsste er allerdings bieten.
Aber mal ehrlich: ca. 80 Öro INCL. Koffer!
Geh doch einfach mal ne Stunde spazieren, dann sind Kopf und Bauch wieder im Einklang.
Kerlinnekiste, ja ehrlich!
zum Thema Mensurlänge als Rückgabegrund erwartest Du doch wohl wirklich keine ernsthafte Antwort, oder?

Stahlsaiten - na ja, da könnte man sicher argumentieren.
Saiten beim Transport nicht entspannt - da sagt z. B. Larrivee ok.
Umtauschrecht? Gibt's keins! Gewährleistung müsste er allerdings bieten.
Aber mal ehrlich: ca. 80 Öro INCL. Koffer!

Geh doch einfach mal ne Stunde spazieren, dann sind Kopf und Bauch wieder im Einklang.

Kerlinnekiste, ja ehrlich!
Zustimmung in allen Punktenguitar-hero hat geschrieben:Moin Bernd C.,
zum Thema Mensurlänge als Rückgabegrund erwartest Du doch wohl wirklich keine ernsthafte Antwort, oder?![]()
Stahlsaiten - na ja, da könnte man sicher argumentieren.
Saiten beim Transport nicht entspannt - da sagt z. B. Larrivee ok.
Umtauschrecht? Gibt's keins! Gewährleistung müsste er allerdings bieten.
Aber mal ehrlich: ca. 80 Öro INCL. Koffer!![]()
Geh doch einfach mal ne Stunde spazieren, dann sind Kopf und Bauch wieder im Einklang.
Kerlinnekiste, ja ehrlich!
Wer sich aufs Eis begibt muß damit rechnen das es rutschig werden könnte. Und Ebay ist Eis pur.
Gruß
Klaus
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Selbstverständlich ist die Mensur das Thema. Es handelt sich um eine Konzertgitarre, die ich für einen 10jährigen Schüler gekauft habe. Mit einer 65er Mensur ist er ganz klar überfordert. Darum kann ich das Instrument nicht brauchen.
Bei Stahlaitengitarren mag es üblich sein, die Saiten beim Versand zu spannen. Bei Konzertgitarren ist das allerdings tunlichst zu unterlassen.
Ich sehe schon, Ihr habt keine Lust darüber zu diskutieren. Der Kauf beruht jedenfalls auf falschen Angaben des Verkäufers. Mal sehen, ob ich mit der Keule draufhauen muß...
Bei Stahlaitengitarren mag es üblich sein, die Saiten beim Versand zu spannen. Bei Konzertgitarren ist das allerdings tunlichst zu unterlassen.
Ich sehe schon, Ihr habt keine Lust darüber zu diskutieren. Der Kauf beruht jedenfalls auf falschen Angaben des Verkäufers. Mal sehen, ob ich mit der Keule draufhauen muß...
Liebe Grüße
Bernd
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Bernd
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- guitar-hero
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Natürlich hast Du in diesem Punkt recht.Bernd C. Hoffmann hat geschrieben:Selbstverständlich ist die Mensur das Thema.
Zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt. Fakt.
Als Profi solltest Du Dich vielleicht dennoch fragen, ob diese Aussage nicht eine Nachfrage gebührt hätte.
Also ich kenne nur 3/4 Gitarren mit einer Mensurlänge von ca 57-58 cm.
Erklärung?Bei Stahlaitengitarren mag es üblich sein, die Saiten beim Versand zu spannen. Bei Konzertgitarren ist das allerdings tunlichst zu unterlassen.
Genau, hau drauf! ;-(Ich sehe schon, Ihr habt keine Lust darüber zu diskutieren. Der Kauf beruht jedenfalls auf falschen Angaben des Verkäufers. Mal sehen, ob ich mit der Keule draufhauen muß...

Egal - Du machst das schon.

- Treehugger
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... um Transportschäden zu verhindern. Sind welche aufgetreten?Bernd C. Hoffmann hat geschrieben: Bei Konzertgitarren ist das allerdings tunlichst zu unterlassen.
Quatsch.Bernd C. Hoffmann hat geschrieben: Ich sehe schon, Ihr habt keine Lust darüber zu diskutieren.
Was du einklagen musst. Den du hast die Gitarre und er/sie das Geld.Bernd C. Hoffmann hat geschrieben: Der Kauf beruht jedenfalls auf falschen Angaben des Verkäufers. Mal sehen, ob ich mit der Keule draufhauen muß...
Und wenn das nicht freiwillig geht, musst du aktiv werden.
Frage ihn freundlich, ob der Zweitbieter Interesse hat.
Ansonsten kannst du deinen Schüler raten schneller zu wachsen

Oder du suchst dir einen größeren Schüler.
Immerhin hast du einen Koffer, den du auf Noble Cases umlabeln könntest ...

Cheers,
Treehugger
Keep busy folks, 'cause no dog ever p*ssed against a moving car ...
Treehugger
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Bernd, ich denke mal da hast du wenig Chancen !
Umtauschrecht und Gewährleistung gibbets NICHT bei Privatverkäufen, auch nach dem neuen EU Recht nicht, auch wenn das viele glauben und brav ihr Disclaimerchen schreiben. Verhält sich wie auf dem Flohmarkt, gekauft ist gekauft.
Ausserdem was wolltest du mit Gewährleistung, die Gitarre ist doch nicht kaputt, oder ? Und Spielspuren auf den Bundstäbchen sind bei einer gebrauchten Gitarre so oder so zu tolerieren, Stahlsaiten hin oder her.
Da der Verkäufer absolut kein Profi zu sein scheint hast du auch mit der Mensurlänge keine Chance: 1, hat er sie im Angebot nicht zugesichert oder erwähnt und 2, nur auf Nachfrage eines anderen Interessenten gemessen. Von einem privaten Laien kannst du schwerlich erwarten dass er eine Mensur korrekt messen kann, man könnte sich letztendlich eher wundern daß er überhaupt weiss was eine Mensur ist. Daß die Mensurlänge für dich kaufentscheidend war ist, so leid mir das tut, dein Problem. Wäre für dich kaufentscheidend gewesen dass der Koffer ein rotes Futter hat und nu' kommt ein grünes wäre das dasselbe.
Abgesehen davon daß die Stahlsaiten schon auf dem Bild erkennbar sind... wer kuckt ist im Vorteil
Just my 0.02$
Umtauschrecht und Gewährleistung gibbets NICHT bei Privatverkäufen, auch nach dem neuen EU Recht nicht, auch wenn das viele glauben und brav ihr Disclaimerchen schreiben. Verhält sich wie auf dem Flohmarkt, gekauft ist gekauft.
Ausserdem was wolltest du mit Gewährleistung, die Gitarre ist doch nicht kaputt, oder ? Und Spielspuren auf den Bundstäbchen sind bei einer gebrauchten Gitarre so oder so zu tolerieren, Stahlsaiten hin oder her.
Da der Verkäufer absolut kein Profi zu sein scheint hast du auch mit der Mensurlänge keine Chance: 1, hat er sie im Angebot nicht zugesichert oder erwähnt und 2, nur auf Nachfrage eines anderen Interessenten gemessen. Von einem privaten Laien kannst du schwerlich erwarten dass er eine Mensur korrekt messen kann, man könnte sich letztendlich eher wundern daß er überhaupt weiss was eine Mensur ist. Daß die Mensurlänge für dich kaufentscheidend war ist, so leid mir das tut, dein Problem. Wäre für dich kaufentscheidend gewesen dass der Koffer ein rotes Futter hat und nu' kommt ein grünes wäre das dasselbe.
Abgesehen davon daß die Stahlsaiten schon auf dem Bild erkennbar sind... wer kuckt ist im Vorteil

Just my 0.02$
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- Beiträge: 3608
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Ob Stahl- oder Nylonsaiten drauf sind, kann ich auf dem Bild nicht erkennen. Die billige Filzkiste kann ich aus Imagegründen bei Noble Cases sicher nicht anbieten...
--- Edit ---
Bez. Laien:
Ob Laie oder Profi: Ich bin grundsätzlich der Meinung, wer Fachbegriffe mit bezeichnenden Informationen in den Raum stellt, trägt auch die Konsequenzen für seine Darstellung.
Tolleranz durch Gebrauch:
Ich weiß, wie sich die Bünde an Konzertgitarren verändern, wenn man Stahlsaiten verwendet, da das Bundmaterial sehr viel weicher ist als auf einer Westerngitarre.
--- Edit Ende ---
Der Vorschlag mit dem Zweitbieter klingt interessant. Ich werde ihn mal kontaktieren.
--- Edit ---
Bez. Laien:
Ob Laie oder Profi: Ich bin grundsätzlich der Meinung, wer Fachbegriffe mit bezeichnenden Informationen in den Raum stellt, trägt auch die Konsequenzen für seine Darstellung.
Tolleranz durch Gebrauch:
Ich weiß, wie sich die Bünde an Konzertgitarren verändern, wenn man Stahlsaiten verwendet, da das Bundmaterial sehr viel weicher ist als auf einer Westerngitarre.
--- Edit Ende ---
Der Vorschlag mit dem Zweitbieter klingt interessant. Ich werde ihn mal kontaktieren.
Liebe Grüße
Bernd
:
Klassik & Flamenco
Tabulaturservice auf Anfrage
=> Klassikliste anfordern
Bernd
:
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Frage 1: Greift das Fernabsatzgesetz, das Dir eine Widerrufsmöglichkeit zubilligen würde ? Voraussetzung ist ein Verkäufer, der als Unternehmer handelt und dessen Vertrieb zumindest auch den Fernabsatz beinhaltet. Das kann man wohl getrost verneinen.
Frage 2: Greifen die Regeln über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB), die den Ausschluß der Gewährleistung unmöglich machen ? Dafür müßte der Verkäufer als Unternehmer, der Käufer hingegen als Privatier handeln. Nun ist schon die Frage zweifelhaft, Bernd, ob Du nicht in Deiner Eigenschaft als Gitarrenlehrer gehandelt hast. Alleine deshalb schon würde der Verbrauchsgüterkauf wegfallen. Zudem dürfte der Verkäufer kein Unternehmer sein, nehme ich an.
Frage 3: Kommt es auf Frage 2 überhaupt an ? Nee. Der Verkäufer hat keinen Gewährleistungsausschluß vorbehalten, also haftet er nach den §§ 437, 439 BGB auf Mängelfreiheit der Sache.
Ich weiß nicht, warum die Leute glauben, man müsse erst seit neuestem die Gewährleistung beim Privatverkauf ausschließen. Man mußte das vor dem 01.01.2002 genau so tun, weil man andernfalls der gesetzlichen Gewährleistung unterlag. Noch weniger kann ich verstehen, wie man glauben kann, der Privatverkäufer hafte gewissermaßen "automatisch" nicht. Klar haftet er, es sei denn, er schließt in einer zulässigen Weise die Gewährleistung aus.
Das "neue EU-Recht" existiert nicht, jedenfalls keines, das die Gewährleistung von Privatverkäufen auch nur ansatzweise berühren würde. Es gibt eine Schuldrechts-Reform, die seit dem 01.01.2002 in Kraft ist. Mit der EU oder irgendwelchem neuen "EU-Kaufrecht" hat das nichts zu tun. Einzig die Regeln über den Verbrauchsgüterkauf und die Regeln über Fernabsatzverträge haben ihren Ursprung in europäischen Richtlinien und Veordnungen.
Jetzt schreiben sie alle bei EBay: "Wegen des neuen EU-Rechts muß ich leider jede Haftung ausschließen". Welch ausgemachter Blödsinn. Seit dem römischen Zivilrecht, dem Sachsenspiegel, dem gemeinen Recht und dem BGB vor und nach dem 31.12.2001 haftet jeder Verkäufer für die Mängelfreiheit des Kaufgegenstands. Seit dem 01.01.2002 kann der Unternehmer, der dem Verbraucher eine bewegliche Sache verkauft, die Gewährleistung nicht mehr ausschließen. Der Privatmann war auch vor dem 01.01.2002 gut beraten, die Gewährleistung auszuschließen. Da haben es viele nicht getan, weil sie sich keinen Kopp darüber machten. Heute machen es viele, weil sie irrigerweise glauben, es gebe ein "neues EU-Kaufrecht", das soetwas seit jüngstem notwendig mache. Ich bin ja froh, wenn die Menschen sich irren, sonst hätte ich womöglich bald nichts mehr zu tun.
Mal was anderes: Taugt denn der Koffer etwas ? Falls ja, würde ich die Sache auf sich beruhen lassen. Wegen Paarundsiebzig Euro geht man nicht zum Amtsgericht, das hätte keinen Stil, keine Eleganz.
Frage 2: Greifen die Regeln über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB), die den Ausschluß der Gewährleistung unmöglich machen ? Dafür müßte der Verkäufer als Unternehmer, der Käufer hingegen als Privatier handeln. Nun ist schon die Frage zweifelhaft, Bernd, ob Du nicht in Deiner Eigenschaft als Gitarrenlehrer gehandelt hast. Alleine deshalb schon würde der Verbrauchsgüterkauf wegfallen. Zudem dürfte der Verkäufer kein Unternehmer sein, nehme ich an.
Frage 3: Kommt es auf Frage 2 überhaupt an ? Nee. Der Verkäufer hat keinen Gewährleistungsausschluß vorbehalten, also haftet er nach den §§ 437, 439 BGB auf Mängelfreiheit der Sache.
Ich weiß nicht, warum die Leute glauben, man müsse erst seit neuestem die Gewährleistung beim Privatverkauf ausschließen. Man mußte das vor dem 01.01.2002 genau so tun, weil man andernfalls der gesetzlichen Gewährleistung unterlag. Noch weniger kann ich verstehen, wie man glauben kann, der Privatverkäufer hafte gewissermaßen "automatisch" nicht. Klar haftet er, es sei denn, er schließt in einer zulässigen Weise die Gewährleistung aus.
Das "neue EU-Recht" existiert nicht, jedenfalls keines, das die Gewährleistung von Privatverkäufen auch nur ansatzweise berühren würde. Es gibt eine Schuldrechts-Reform, die seit dem 01.01.2002 in Kraft ist. Mit der EU oder irgendwelchem neuen "EU-Kaufrecht" hat das nichts zu tun. Einzig die Regeln über den Verbrauchsgüterkauf und die Regeln über Fernabsatzverträge haben ihren Ursprung in europäischen Richtlinien und Veordnungen.
Jetzt schreiben sie alle bei EBay: "Wegen des neuen EU-Rechts muß ich leider jede Haftung ausschließen". Welch ausgemachter Blödsinn. Seit dem römischen Zivilrecht, dem Sachsenspiegel, dem gemeinen Recht und dem BGB vor und nach dem 31.12.2001 haftet jeder Verkäufer für die Mängelfreiheit des Kaufgegenstands. Seit dem 01.01.2002 kann der Unternehmer, der dem Verbraucher eine bewegliche Sache verkauft, die Gewährleistung nicht mehr ausschließen. Der Privatmann war auch vor dem 01.01.2002 gut beraten, die Gewährleistung auszuschließen. Da haben es viele nicht getan, weil sie sich keinen Kopp darüber machten. Heute machen es viele, weil sie irrigerweise glauben, es gebe ein "neues EU-Kaufrecht", das soetwas seit jüngstem notwendig mache. Ich bin ja froh, wenn die Menschen sich irren, sonst hätte ich womöglich bald nichts mehr zu tun.
Mal was anderes: Taugt denn der Koffer etwas ? Falls ja, würde ich die Sache auf sich beruhen lassen. Wegen Paarundsiebzig Euro geht man nicht zum Amtsgericht, das hätte keinen Stil, keine Eleganz.
Stimmt ! Ausserdem, so wie ich das verstanden habe taugt die Gitarre (gebraucht und zu diesem Preis) ja auch was - sie hat lediglich die falsche (weil eigentlich die richtige) Mensurlänge... wo soll da ein Gericht denn ansetzen ?!?RB hat geschrieben:Mal was anderes: Taugt denn der Koffer etwas ? Falls ja, würde ich die Sache auf sich beruhen lassen. Wegen Paarundsiebzig Euro geht man nicht zum Amtsgericht, das hätte keinen Stil, keine Eleganz.

Selbst das "Stimmgerät der Marke GEWA" geht völlig in Ordnung: wo steht denn "elektronisches" Stimmgerät - ausserdem ist das Dingen klar und deutlich auf dem Bild zu sehen

Naja, vielleicht ist der Bernd ja noch zu jung um die "damaligen" Stimmgeräte zu kennen.

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Hallo Reinhard, H-bone u. a.,
meine Quintessenz: Unterm Strich heißt es "Stell´ dich doof und verkaufe als Privatmann..."
Ich habe übrigens zeitgleich eine Gitarre von Dr. Peter Päffgen als Privatverkauf ersteigert. Er hatte die Zeitschrift Gitarre & Laute herausgebracht. Offensichtlich ist er auch Profi. Aber die Gitarre war für 130 Euro ein echter Glücksgriff.
Danke für Eure Beiträge. Die Stimmpfeife habe ich erst auf Euren Hinweis gesehen. Für 70 Euro habe ich auch wichtigeres zu tun als Gerichte zu bemühen. - Der nächste Schüler kommt bestimmt. Oder ich setze sie in die Zeitung.... Ist halt nur blöde, wenn sie aufgrund einer falschen Information nun länger hier herumliegt. Aber egal.
meine Quintessenz: Unterm Strich heißt es "Stell´ dich doof und verkaufe als Privatmann..."
Ich habe übrigens zeitgleich eine Gitarre von Dr. Peter Päffgen als Privatverkauf ersteigert. Er hatte die Zeitschrift Gitarre & Laute herausgebracht. Offensichtlich ist er auch Profi. Aber die Gitarre war für 130 Euro ein echter Glücksgriff.
Danke für Eure Beiträge. Die Stimmpfeife habe ich erst auf Euren Hinweis gesehen. Für 70 Euro habe ich auch wichtigeres zu tun als Gerichte zu bemühen. - Der nächste Schüler kommt bestimmt. Oder ich setze sie in die Zeitung.... Ist halt nur blöde, wenn sie aufgrund einer falschen Information nun länger hier herumliegt. Aber egal.
Liebe Grüße
Bernd
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Auf die Gefahr hin, daß das jetzt ein juristisches Auffrischungsseminar für Betriebswirte und indische Hautärzte wird: Wo das Gericht ansetzen könnte ? Bei § 434 Abs. 1 BGB. Wenn die Sache nicht die bei Gefahrübergang vereinbarte Beschaffenheit hat, ist sie mangelhaft. Damit kann auch eine von der vertraglichen Vereinbarung abweichende Mensurlänge "Mangel" im Rechtssinne sein. Die Frage ist nur, war eine bestimmte Mensurlänge "vereinbart". Dann kommt hinzu, daß die falschen Saiten darauf sind. Schließlich: Eine gebrauchte Stimmpfeife ist kein Stimmgerät, sondern ein hygienisches Ärgernis. Aber ich höre jetzt auf, den Besserwessi zu spielen, es gibt Sachen, die ich jetzt für Geld tun muß.
Hat die Gitarre denn durch die Stahlsaitenbespannung überhaupt eigentlich Schaden gelitten ?
Hat die Gitarre denn durch die Stahlsaitenbespannung überhaupt eigentlich Schaden gelitten ?
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Offenbar sind es E-Gitarrensaiten (08 oder 09er). Das Problem liegt an den Bünden: In den unteren Positionen, wo ein FreizeitlagerfeuerSongbegleiter spielt, sind die Bundstäbchen etwas flacher. Ich habe selbst vor knapp 1000 Jahren auf meine erste Konzertgitarre irgendwann Stahlsaiten (für E-Git.) draufgezogen. Die Bünde waren richtig runtergeschliffen. Als ich wieder Nylonsaiten draufgemacht habe und mit einem Glissando hochgerutscht bin, war an der Fingerkuppe die Hornhaut abgeschabt, war auch ein bischen schmerzlich.Harald H. Morton hat geschrieben:Hallo Bernd,
also das würde mich jetzt auch mal interessieren. Eine Konzertgitarre die mit Stahlsaiten bespannt wurde muss doch einen verzogenen Hals haben. Willst Du die wirklich einem Schüler geben? Oder habe ich da was falsch verstanden?
Beste Grüße
Harald H. Morton
Der Hals hat sich erstaunlich gut gehalten. Mit einem verzogenen Hals bekommt kein Schüler von mir eine Gitarre. Die Kasuga liegt aber hinsichtlich der Bünde gerade noch im grünen Bereich, d. h. haarscharf an dem, was ich normal nicht akzeptiere.
Liebe Grüße
Bernd
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