Die können doch nicht einfach davon ausgehen, daß diese Mahagonieart geschützt ist. Muß es dafür nicht stichhaltige Beweise oder tatsächliche Anhaltspunkte geben?
Mit der gleichen Logik müßten die entsprechenden Mitarbeiter komplett alle Gitarren mit Mahagonieanteilen, die privat oder gewerblich angeboten werden in Ihrem Zuständigkeitsbereich beschlagnahmen.
Ich würde sie fragen, weshalb das nicht geschieht und bei deiner nun ausgerechnet eben doch.
Sie sind sind verpfplichtet Dir die genaue Rechtsgrundlage und die entsprechenden erheblichen Verdachtsmomente zu benennen.
Ein einfaches:
" Das- Ding- bleibt- hier- weilet- aus- Mahagonie- is, Du Hippie!"
Ein freundlcihes, aufklärendes Gespräch mit den jeweils nächsthöheren ubd gebildeteren Vorgesetzten könnte hilfreich sein.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollte ebenfalls Anwendung finden, da es unverhältnismäßig ist, ein Gutachten für 500 Euro für eine 600 Euro Gitarre zu verlangen, wenn es keine konkreten Anhaltspunkte für die vermeintlich genau zu bezeichnende gewähnte Holz-Spezies gibt.
Außerdem sollen die lieber Neo- Nazis jagen... statt aufrechte Blueser und Bluegrasser.
