Aber die müssen doch, verdammt nochmal tasächliche Anhaltspunkte dafür haben, daß es sich um die entsprechend gefährdete Art handelt.
Die bloße Bezeichnung Mahogonie einer recht preiswerten Gitarre allein, dürfte keine ausreichend begründeten Anfangsverdacht schaffen.
Sonst müßten sie in Ihrem eigenen Dienstgebaude Türen, Bänke, Treppengeländer aus Mahagoni ebenfalls beschlagnahmen.
Man sollte sich den Spaß machen, dort mal oder in anderen regional nahegelegen öffentlichen Gebäuden verbautem Mahagoni, nach solchem Gewächs zu suchen und dann eine Anzeige beim selben Zollant zu machen.
Dann werden sie vielleicht etwas schneller die Vorschriften lesen, begreifen und entsprechend anwenden und die Fehler korrigieren.
Wenn das noch durch eine interessierten Redakteur der (Fach)-Presse begleitet wird, besteht vielleicht Hoffnung auf Aufklärung und Besserung.
Ich gehe davon aus, daß der Zoll für Fehlhandlungen auch schadenserstzpflichtig sein dürfte und Dir sicherlich jemad aus dem Forum kstenpflichtig eine Gitarre zur bis zu rabschließenden Klärung zur notwendigen Verfügung stellen wird.
Diese Kosten müßten, im Falle eines Verwaltungsfehlers natürlich ersetzt werden...oder?
RB, Honduras Mahagoni wird noch verbaut (Hälse)
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