DHL-You broke my Taylor Guitar
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DHL und abgebrochene Kopfplatte
@tele
Wer soll denn Deiner Meinung nach den Schaden tragen, wer also die Gefahr tragen ? Darüber sollte Einigkeit mit dem Käufer hergestellt werden. Falls der Käufer die Gefahr trägt, sollte man ihm unter die Arme greifen, denn der vertragliche Anspruch liegt beim Versender, der Schaden beim Empfänger. Das klassische Beispoiel der sogenannten Drittschadensliquidation. Im damaligen Fall hatte ich die Ansprüche aus dem Transportvertrag an den Käufer abgetreten, der klagte dann vor dem Amtsgericht.
@tele
Wer soll denn Deiner Meinung nach den Schaden tragen, wer also die Gefahr tragen ? Darüber sollte Einigkeit mit dem Käufer hergestellt werden. Falls der Käufer die Gefahr trägt, sollte man ihm unter die Arme greifen, denn der vertragliche Anspruch liegt beim Versender, der Schaden beim Empfänger. Das klassische Beispoiel der sogenannten Drittschadensliquidation. Im damaligen Fall hatte ich die Ansprüche aus dem Transportvertrag an den Käufer abgetreten, der klagte dann vor dem Amtsgericht.
Heute kam ein Schreiben von DHL, dass sie sich für die Schwierigkeiten entschuldigen würden, aber den Schaden nicht erstatten könnten, da die Verpackung nicht ausreichte, um den Inhalt sicher zu schützen.
Ich habe mir daruf die AGBs durchgelesen und lediglich gefunden, dass die Versicherung nicht gilt für "Schäden, die durch fehlende oder mangelhafte Verpackung oder durch vorsätzliche Herbeiführung
des Schadenfalls vom Absender verursacht worden sind" aber keine Details zur Verpackung.
Jetzt frage ich mich, woher DIE HERREN LEICHTSINN die Anmaßung nehmen, beurteilen zu können, wie man eine Dreadnought sicher verpackt? Oder habe ich da was übersehen?
Ich habe mir daruf die AGBs durchgelesen und lediglich gefunden, dass die Versicherung nicht gilt für "Schäden, die durch fehlende oder mangelhafte Verpackung oder durch vorsätzliche Herbeiführung
des Schadenfalls vom Absender verursacht worden sind" aber keine Details zur Verpackung.
Jetzt frage ich mich, woher DIE HERREN LEICHTSINN die Anmaßung nehmen, beurteilen zu können, wie man eine Dreadnought sicher verpackt? Oder habe ich da was übersehen?
Details zur Verpackung findet man in den Versandbedingungen DHL Paket National (oder so ähnlich).
Ich weiß nicht, was da heute so im Detail drinsteht - früher galt, dass das Paket so verpackt sein muss, dass es z. B. einen Sturz aus 80 cm auf Betonboden problemlos vertragen kann. Und dass es keinen Schaden nehmen kann, wenn ein bis zu 30 kg schweres anderes Paket draufgewuchtet wird ... tja.
Ich weiß nicht, was da heute so im Detail drinsteht - früher galt, dass das Paket so verpackt sein muss, dass es z. B. einen Sturz aus 80 cm auf Betonboden problemlos vertragen kann. Und dass es keinen Schaden nehmen kann, wenn ein bis zu 30 kg schweres anderes Paket draufgewuchtet wird ... tja.
"Real stupidity beats artificial intelligence every time."
Terry Pratchett, 1948 - 2015
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3.2 SICHERE VERPACKUNG
(1) Die Verpackung der Sendungen muss dem Inhalt entsprechen und so beschaffen
sein, dass die Versandgegenstände vor Verlust und Beschädigung geschützt sind und keine
anderen Sendungen beschädigt werden. Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung
gegen Belastungen, denen sie normalerweise während der Postbeförderung durch Druck,
Stoß, Vibration und Temperatureinflüsse ausgesetzt ist, sicher schützen und hinreichend
fest, druckstabil und ausreichend biegesteif sein. Wenn erforderlich, ist eine ausreichende
Innenverpackung vorzusehen und durch Füllstoffe zu ergänzen. Die Innenverpackung muss
die Inhaltsteile fixieren und transportempfindliche Inhalte allseitig polstern. Bei transportsensiblen Inhalten muss die Verpackung auf deren besondere Empfindlichkeit abgestellt sein
Das ist das detaillierteste, was ich zu den Verpackungspflichten des Absenders finden kann.
Kennzeichnend scheint mir auch, dass man diese Versandbedingungen nicht über die Suchmaschine der DHL-Website, sondern nur über Google findet.
Auf ihrer Website machen DHL lieber ihr postives Image fördernde Werbung für Kartons, die man von ihnen erstehen kann http://www.dhl.de/de/paket/pakete-verse ... acken.html
(1) Die Verpackung der Sendungen muss dem Inhalt entsprechen und so beschaffen
sein, dass die Versandgegenstände vor Verlust und Beschädigung geschützt sind und keine
anderen Sendungen beschädigt werden. Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung
gegen Belastungen, denen sie normalerweise während der Postbeförderung durch Druck,
Stoß, Vibration und Temperatureinflüsse ausgesetzt ist, sicher schützen und hinreichend
fest, druckstabil und ausreichend biegesteif sein. Wenn erforderlich, ist eine ausreichende
Innenverpackung vorzusehen und durch Füllstoffe zu ergänzen. Die Innenverpackung muss
die Inhaltsteile fixieren und transportempfindliche Inhalte allseitig polstern. Bei transportsensiblen Inhalten muss die Verpackung auf deren besondere Empfindlichkeit abgestellt sein
Das ist das detaillierteste, was ich zu den Verpackungspflichten des Absenders finden kann.
Kennzeichnend scheint mir auch, dass man diese Versandbedingungen nicht über die Suchmaschine der DHL-Website, sondern nur über Google findet.
Auf ihrer Website machen DHL lieber ihr postives Image fördernde Werbung für Kartons, die man von ihnen erstehen kann http://www.dhl.de/de/paket/pakete-verse ... acken.html
DHL argumentiert so: "Da Ihre Sendung beschädigt wurde, ist Ihre Verpackung unzureichend gewesen. Denn wäre die Verpackung ausreichend gewesen, wäre die Ware nicht beschädigt worden."
Der Zirkelschluss sozusagen. Dieser scheinbaren Logik ist entgegenzuhalten, dass es von aussen wirkende Ereignisse gibt, die letztlich Folge einer Verletzung der aus dem Transportvertrag herrührenden Sorgfaltspflichten sind. Die Tatsache alleine, dass es zu einem Schaden gekommen ist, sagt über die Ursache überhaupt nichts aus. Man sollte sich da nicht abwimmeln lassen.
Der Zirkelschluss sozusagen. Dieser scheinbaren Logik ist entgegenzuhalten, dass es von aussen wirkende Ereignisse gibt, die letztlich Folge einer Verletzung der aus dem Transportvertrag herrührenden Sorgfaltspflichten sind. Die Tatsache alleine, dass es zu einem Schaden gekommen ist, sagt über die Ursache überhaupt nichts aus. Man sollte sich da nicht abwimmeln lassen.
- Gitarrenmacher
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Beim ersten DHL Transportschaden habe ich einen fingerdicken Briefverkehr gehabt, sehr viel Zeit investiert, aber letztendlich einen Verrechnungscheck.
Zunächst hatte man mir unzureichende Verpackung unterstellt, ich habe Zeugen benannt, die mir bei der Verpackung geholfen haben. Was tatsächlich der Fall war. Dann ist DHL umgeschwenkt und hat gemeint, dass es sich bei einer Einzelanfertigung um eine Art Kunstwerk handelt, was vom Versand ausgeschlossen ist. Ich habe dann argumentiert, dass dann quasi jeder Artikel, der auf Kundenwunsch hergestellt wurde oder an dem kundenspezifische Veränderungen vorgenommen wurden vom DHL Versand ausgeschlossen ist und mit Klage gedroht.
Beim zweiten Schaden habe ich in meinem Widerspruch gegen die Ablehnung darum gebeten, mir die Stelle in den AGB´s zu benennen, die eine DHL Haftung ausschließt, mit eventuell vorhandener Rechtsprechung und Kommentaren zu so einem Fall und dieses meinem Rechtsanwalt mitzuteilen. Ich hatte eine Zusage der Kostenübernahme nach ca. einer Woche.
Ich war mir halt seeeeehr sicher, alles richtig gemacht zu haben.
Ein -zusätzlich noch ausgepolsterter- Gitarrenkoffer ist eine geeignete Transportverpackung. Ein stabiler Karton der ebenfalls mit Polster-und Stützmaterial aufgefüllt ist, ist eine geeignete Umverpackung. BASTA.
Fazit. Wer sich sicher ist, richtig verpackt zu haben sollte den Rechtsweg beschreiten.
Schönen Sonntag
Zunächst hatte man mir unzureichende Verpackung unterstellt, ich habe Zeugen benannt, die mir bei der Verpackung geholfen haben. Was tatsächlich der Fall war. Dann ist DHL umgeschwenkt und hat gemeint, dass es sich bei einer Einzelanfertigung um eine Art Kunstwerk handelt, was vom Versand ausgeschlossen ist. Ich habe dann argumentiert, dass dann quasi jeder Artikel, der auf Kundenwunsch hergestellt wurde oder an dem kundenspezifische Veränderungen vorgenommen wurden vom DHL Versand ausgeschlossen ist und mit Klage gedroht.
Beim zweiten Schaden habe ich in meinem Widerspruch gegen die Ablehnung darum gebeten, mir die Stelle in den AGB´s zu benennen, die eine DHL Haftung ausschließt, mit eventuell vorhandener Rechtsprechung und Kommentaren zu so einem Fall und dieses meinem Rechtsanwalt mitzuteilen. Ich hatte eine Zusage der Kostenübernahme nach ca. einer Woche.
Ich war mir halt seeeeehr sicher, alles richtig gemacht zu haben.
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Fazit. Wer sich sicher ist, richtig verpackt zu haben sollte den Rechtsweg beschreiten.
Schönen Sonntag
Bier ist der Beweis, dass Gott uns liebt und will, dass wir glücklich sind.
-Benjamin Franklin- *1706 t 1790-
http://www.gitarrenmacher.de
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So sind auch die Gitarren verpackt, die vom Hersteller zu uns geschickt werden. Sogar die Saiten sind aufgezogen und gestimmt (!). Probleme gab es bei Regressansprüchen nie.Gitarrenmacher hat geschrieben:Ich war mir halt seeeeehr sicher, alles richtig gemacht zu haben.
Ein -zusätzlich noch ausgepolsterter- Gitarrenkoffer ist eine geeignete Transportverpackung. Ein stabiler Karton der ebenfalls mit Polster-und Stützmaterial aufgefüllt ist, ist eine geeignete Umverpackung.
Ich denke mal, die Ablehnung war erst mal eine Formsache, die sie immer so handhaben. Ich werde morgen mal anrufen und mich nach Verpackungsdetails erkundigen. Was wäre richtig gewesen, was habe ich falsch gemacht?DHL argumentiert so: "Da Ihre Sendung beschädigt wurde, ist Ihre Verpackung unzureichend gewesen. Denn wäre die Verpackung ausreichend gewesen, wäre die Ware nicht beschädigt worden."
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Würde ich nicht tun. Die drehen dir eventuell das Wort im Mund um, sind darauf geschult.tele hat geschrieben:
Ich denke mal, die Ablehnung war erst mal eine Formsache, die sie immer so handhaben. Ich werde morgen mal anrufen und mich nach Verpackungsdetails erkundigen. Was wäre richtig gewesen, was habe ich falsch gemacht?
Fristgerechter, schriftlicher Einspruch gegen die Ablehnung wäre imho der erste Schritt.
Hier mein Widerspruchstext von 2009.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr ablehnendes Schreiben vom 09.11.2009 habe ich erhalten. Der Ablehnung widerspreche ich hiermit.
Gründe:
1. Es fehlt die Angabe einer Widerspruchsfrist .
2. Ich kann in Ihren AGB Paket/Express National keinen Punkt finden, der das Versenden eines hochwertigen Instrumentes nicht gestattet.
Ich bestehe daher auf meiner Forderung des Schadensausgleichs und Zahlung der für die betreffende Sendung geltende Versicherungssumme vom € 500,-.
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Die Telefonnummer , die in dem Schreiben angegeben war, war sowieso nur die allgemeine Hotline, Da habe ich erfahren, dass ich 14 Tage Recht auf Einspruch habe.Würde ich nicht tun. Die drehen dir eventuell das Wort im Mund um, sind darauf geschult.
Fristgerechter, schriftlicher Einspruch gegen die Ablehnung wäre imho der erste Schritt.
Davon haben DAS HEBEN wir LOCKER in ihrem Schreiben nichts erwähnt.
Ich werde also zumindest die Kosten für den Gitarrenbauer einfordern.
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Vergiss den Wertverlust wegen des reparierten Schadens nicht.tele hat geschrieben: Davon haben DAS HEBEN wir LOCKER in ihrem Schreiben nichts erwähnt.
Ich werde also zumindest die Kosten für den Gitarrenbauer einfordern.
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