Kaufvertrag
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Kaufvertrag
Moin,
gibt es eigentlich irgendwo eine Vorlage für einen "Gitarrenkaufvertrag". So was könnt ich mal brauchen.
Danke
Bert
gibt es eigentlich irgendwo eine Vorlage für einen "Gitarrenkaufvertrag". So was könnt ich mal brauchen.
Danke
Bert
- Treehugger
- Beiträge: 674
- Registriert: Di Jun 14, 2005 2:39 pm
- Wohnort: Ruhrpott
Bin kein Jurist, aber IMHO würde ich beim Kauf/Verkauf einer Gitarre auf den §433 BGB gucken und mir einen entsprechenden Musterkaufvertrag besorgen/herunterladen.
Also ich wüsste nicht, warum eine Gitarre juristisch anders zu behandeln wäre, wie ein Tisch, eine Couch oder ein Fahrrad.
Anders sieht das aus, wenn du dir die Gitarre bauen lässt.
Aber ich lass mal lieber die Juristen sprechen ...
Also ich wüsste nicht, warum eine Gitarre juristisch anders zu behandeln wäre, wie ein Tisch, eine Couch oder ein Fahrrad.
Anders sieht das aus, wenn du dir die Gitarre bauen lässt.
Aber ich lass mal lieber die Juristen sprechen ...

Cheers,
Treehugger
Keep busy folks, 'cause no dog ever p*ssed against a moving car ...
Treehugger
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Man kann auch ohne "Musterkaufverträge" kaufen und verkaufen. Entscheidend ist folgendes: Wenn man den Vertrag schriftlich macht, sollten sie sog. "Essentialia" darinnen seyn geschrieben und enthalten:
1. Käufer und Verkäufer ("die Parteien")
2. Kaufsache
3. Kaufpreis
4. Unterschriften
Ansonsten schreibt man im Klartext das hinein, was man sonst noch gegegelt haben will. Meist will derjenige, der gebraucht verkauft, keine Gewähr eingehen, also schreibt man in den Vertrag: "Keine Gewährleistung für Sachmängel". "Gekauft/verkauft wie besehen" meint zwar dasselbe, ist aber unscharf und daher als Formulierung abzulehnen. Lieber deutlich seyn und deroweil für Klarheit und keyn falsch Hoffen auf des Kaufers Seit erwecken.
Man kann das natürlich auch ausführlicher formulieren oder gar weite Strecken dessen abschreiben, was im Gesetz ohnehin steht. Dann hätte man schon einen eigenen "Mustervertrag" geschaffen, denn eine ganze Reihe solcher Verträge besteht aus Wiederholungen des Gesetzestextes (schönes Beispiel: Mustermietverträge) Muß aber nicht sein.
1. Käufer und Verkäufer ("die Parteien")
2. Kaufsache
3. Kaufpreis
4. Unterschriften
Ansonsten schreibt man im Klartext das hinein, was man sonst noch gegegelt haben will. Meist will derjenige, der gebraucht verkauft, keine Gewähr eingehen, also schreibt man in den Vertrag: "Keine Gewährleistung für Sachmängel". "Gekauft/verkauft wie besehen" meint zwar dasselbe, ist aber unscharf und daher als Formulierung abzulehnen. Lieber deutlich seyn und deroweil für Klarheit und keyn falsch Hoffen auf des Kaufers Seit erwecken.
Man kann das natürlich auch ausführlicher formulieren oder gar weite Strecken dessen abschreiben, was im Gesetz ohnehin steht. Dann hätte man schon einen eigenen "Mustervertrag" geschaffen, denn eine ganze Reihe solcher Verträge besteht aus Wiederholungen des Gesetzestextes (schönes Beispiel: Mustermietverträge) Muß aber nicht sein.