Aktuelles Gema Urteil

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fatfinger

Aktuelles Gema Urteil

Beitrag von fatfinger »

Keine pauschale Beteiligung der Verlage mehr:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/g ... 27620.html" onclick="window.open(this.href);return false;

http://www.heise.de/tp/news/Das-Ende-de ... 65396.html" onclick="window.open(this.href);return false;
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landmesser
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Re: Aktuelles Gema Urteil

Beitrag von landmesser »

Moin allerseits,

irgendwie verstehe ich die Problematik nicht. Wer würde heute noch zu diesen Bedingungen einen Verlagsvertrag unterschreiben?

Viele Grüße
landmesser

PS: GEMA finds ich gut, aber wozu ich einen Verlag brauche, erschließt dich mir nicht.
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gurkenpflücker
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Re: Aktuelles Gema Urteil

Beitrag von gurkenpflücker »

Ein Verlag macht dann Sinn, wenn Du als Songwriter (für Dich selbst, aber vor allem auch für andere) Dein Geld verdienen willst. Denn ein guter Verlag hat die Kontakte, schickt Dich durch die weltgeschichte, organisiert Writingsessions und bringt Deine Songs an den Mann, kontrolliert Gema Abrechnungen, sorgt dafür, dass die Tantiemen aus allen möglichen Löchern eingesammelt werden und so weiter und so fort.

Wenn Du Deine Musik allerdings ausschließlich für Dich selbe schreibst, dann brauchst Du eigentlich keinen. Sobald Musik aufgenommen ist, ist es eher ein Fall für das Label. Ein passiver Verlag kostet Dich im ungünstigsten Fall 'n Haufen Geld.

Durch das genannte Urteil wird sich meiner Ansicht nach nicht viel verändern. Die Beteiligungen werden eh vertraglich geregelt und künftig bekommt der Verlag seinen Anteil halt nicht mehr von der Gema sondern rechnet mit dem Künstler ab. Wenn ein anderer Split als der übliche 60/40-66/33 vereinbart wurde, macht das die Sache auch eher einfacher, da nur noch einmal abgerechnet werden muss.

Gruß
Gurki
Wer das liest kann lesen.
fatfinger

Re: Aktuelles Gema Urteil

Beitrag von fatfinger »

Der Witz ist ja, daß die GEMA eben bis dato an die Musikverlage abgeführt hat ohne daß ein "Verlagsvertrag" mit expliziten Regelungen gegeben wäre. Deswegen "pauschal".
Die Kläger hatten argumentiert, eine pauschale Vergütung für die Verlage sei im digitalen Zeitalter obsolet. Die GEMA sei nicht berechtigt, von den Ausschüttungen an die Kreativen die Verlegeranteile abzuziehen.
Dies betrifft etwa 40% für das sogenannte mechanische Recht an Musikwerken (z.B. CDs) und 33 1/3% beim Aufführungs- und Senderecht. Diese Beteiligung hat bislang zur Folge, dass die Verleger in den Gremien der GEMA sitzen und Einfluss auf die ohnehin sehr geheimnisvolle Organisation ausüben. So haben die Verleger bislang maßgeblichen Einfluss auf die GEMA-Statuten (Satzung und Verteilungsplan) sowie eine Sperrminorität, die sie vor ihnen nicht genehmen Änderungen schützt (Kuriensystem)
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