Rechtliche Lage zum Thema Notenveröffentlichung
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Rechtliche Lage zum Thema Notenveröffentlichung
Hallo zusammen,
mich würde interessieren wie Ihr folgenden Fall beurteilt:
Ein amerikanischer Gitarrist veröffentlich ein Album mit einem selbst komponiertem solo Akustik-Stück.
Zu diesem Stück verkauft er in physischer sowie digitaler Form, die dazugehörigen Noten.
Darf nun eine andere Person die Noten auch veröffentlichen?
Diese andere Person veröffentlich in seinem Blog eine Datei welche die Noten und Tabs enthält, die er selbst mit Guitar Pro 6 erstellt hat und verlinkt Sie bei YouTube.
Bevor Ihr spekuliert. Ich habe eine Diskussion mit einem anderen Musiker aus den USA, der genau das getan hat. Ich habe Ihn darauf hingewiesen, dass er das Stück niemals nach Gehör geschrieben hat sondern auf die Vorlage des Musikers angewiesen war. Dies hat er auch bestätigt und ist sich anscheinend auch über den finanziellen Schaden den er dort anrichtet bewusst. Ihm sind seine YouTube-Follower nur leider wichtiger...
Gibt es noch kein “globales Verständnis“ für geistiges Eigentum? Ist die Analogie mit einem Roman den ich übersetze und als den Meinen verkaufe/verschenke nicht angemessen?
Es ging sich insbesondere darum, dass er darauf verwies, dass dieser Musiker nur Noten verkauft, er jetzt jedoch Noten und Tabs veröffentlich!?
Dann bin ich mal gespannt was ihr so schreibt. Vielleicht belehrt ihr mich ja eines Besseren!
mich würde interessieren wie Ihr folgenden Fall beurteilt:
Ein amerikanischer Gitarrist veröffentlich ein Album mit einem selbst komponiertem solo Akustik-Stück.
Zu diesem Stück verkauft er in physischer sowie digitaler Form, die dazugehörigen Noten.
Darf nun eine andere Person die Noten auch veröffentlichen?
Diese andere Person veröffentlich in seinem Blog eine Datei welche die Noten und Tabs enthält, die er selbst mit Guitar Pro 6 erstellt hat und verlinkt Sie bei YouTube.
Bevor Ihr spekuliert. Ich habe eine Diskussion mit einem anderen Musiker aus den USA, der genau das getan hat. Ich habe Ihn darauf hingewiesen, dass er das Stück niemals nach Gehör geschrieben hat sondern auf die Vorlage des Musikers angewiesen war. Dies hat er auch bestätigt und ist sich anscheinend auch über den finanziellen Schaden den er dort anrichtet bewusst. Ihm sind seine YouTube-Follower nur leider wichtiger...
Gibt es noch kein “globales Verständnis“ für geistiges Eigentum? Ist die Analogie mit einem Roman den ich übersetze und als den Meinen verkaufe/verschenke nicht angemessen?
Es ging sich insbesondere darum, dass er darauf verwies, dass dieser Musiker nur Noten verkauft, er jetzt jedoch Noten und Tabs veröffentlich!?
Dann bin ich mal gespannt was ihr so schreibt. Vielleicht belehrt ihr mich ja eines Besseren!
Zuletzt geändert von randomNotes am Fr Dez 09, 2016 8:38 pm, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Rechtliche Lage zum Thema Notenveröffentlichung
Ich hatte letztes Jahr ein ähnliches Problem. Hatte vom Freddie King Klassiker "Hideaway" ein akustisches Arrangement gebastelt, in Tabulatur aufgeschrieben und als "Song Of The Month" kostenlos auf meiner Homepage angeboten. Ein paar Wochen später meldete sich ein amerikanischer Musiker, der einige Zeit vorher dieselbe Idee hatte und mich nun bezichtigte, seine Version (die er für Geld anbietet) kopiert zu haben. Nach einigem (nicht immer ganz freundlichem) Hin und Her, drohte er mir dann, meinen YouTube-Kanal sperren zu lassen. Das wollte ich dann nicht riskieren (obwohl, wie gesagt, mein Arrangement auf "eigenem Mist" gewachsen war!) und hab' das Video runtergenommen. 
Keine Ahnung, was da noch alles gekommen wäre ...

Keine Ahnung, was da noch alles gekommen wäre ...
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Re: Rechtliche Lage zum Thema Notenveröffentlichung
Danke für deinen Bericht! Das was du beschreibst ist, wie ich galube, ein ganz anderer Sachverhalt. Der Besitzer des geistigen Eigentums ist lange tod. Ich galube du kannst nach belieben eine Version davon veröffentlichen. Bin mir aber nicht ganz sicher, eventuell kann da jemand die Rechte daran erwerben!? In deinem Fall den anderen Künstler als geistigen Eigentümer zu betrachten halte ich für falsch und hätte das auch nicht mitgemacht. Das sich zwei Cover-Versionen ähneln, insbesondere wenn Sie im gleichen Key (sagt man einfach Schlüssel auf Deutsch?) gespielt werden, ist eine logische Konsequenz!pfunk hat geschrieben:Ich hatte letztes Jahr ein ähnliches Problem. Hatte vom Freddie King Klassiker "Hideaway" ein akustisches Arrangement gebastelt, in Tabulatur aufgeschrieben und als "Song Of The Month" kostenlos auf meiner Homepage angeboten. Ein paar Wochen später meldete sich ein amerikanischer Musiker, der einige Zeit vorher dieselbe Idee hatte und mich nun bezichtigte, seine Version (die er für Geld anbietet) kopiert zu haben. Nach einigem (nicht immer ganz freundlichem) Hin und Her, drohte er mir dann, meinen YouTube-Kanal sperren zu lassen. Das wollte ich dann nicht riskieren (obwohl, wie gesagt, mein Arrangement auf "eigenem Mist" gewachsen war!) und hab' das Video runtergenommen.
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Re: Rechtliche Lage zum Thema Notenveröffentlichung
Eine solche Veröffentlichung bedarf der Einwilligung des Komponisten. Ob Hideaway frei ist, weiß ich nicht. Der Komponist müßte dafür 70 Jahre tot sein. Die Antwort auf die eingangs gestellte Frage lautet also "nein".
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Re: Rechtliche Lage zum Thema Notenveröffentlichung
Dass die Antwort so simpel ist habe ich mir eigentlich bereits gedacht. War allerdings ein wenig verunsichert ob der resistenten Haltung!RB hat geschrieben:Eine solche Veröffentlichung bedarf der Einwilligung des Komponisten. Ob Hideaway frei ist, weiß ich nicht. Der Komponist müßte dafür 70 Jahre tot sein. Die Antwort auf die eingangs gestellte Frage lautet also "nein".
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Re: Rechtliche Lage zum Thema Notenveröffentlichung
Mir ist nicht ganz klar, wer der Autor des Stücks (nicht der Bearbeitung) ist, um das es im ersten Post geht. Das dürfte aber nicht unwichtig sein.
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Re: Rechtliche Lage zum Thema Notenveröffentlichung
Danke für den Hinweis. Habe ich gerade ergänzt!saitentsauber hat geschrieben:Mir ist nicht ganz klar, wer der Autor des Stücks (nicht der Bearbeitung) ist, um das es im ersten Post geht. Das dürfte aber nicht unwichtig sein.
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Re: Rechtliche Lage zum Thema Notenveröffentlichung
Jetzt ist - in Verbindung mit dem Post von RB - die Sache wohl klar. Aber wie der Volksmund sagt: Recht haben ist nicht Recht bekommen. Zumindest muss der (Rechts)Anspruch irgendwie durchgesetzt werden...
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Re: Rechtliche Lage zum Thema Notenveröffentlichung
Das ist in der Tat das große Problem! Die Datei wurde über 500 Mal heruntergeladen. Auch wenn nur ein Bruchteil davon das Stück gekauft hätte, ist dem Künstler, der seine Noten für 10$ anbietet (6 Stücke umfassende Suite) ein großer Schaden entstanden! Und selbst wenn der Download entfernt wird, ist die Datei ja bereits im Umlauf...saitentsauber hat geschrieben:Jetzt ist - in Verbindung mit dem Post von RB - die Sache wohl klar. Aber wie der Volksmund sagt: Recht haben ist nicht Recht bekommen. Zumindest muss der (Rechts)Anspruch irgendwie durchgesetzt werden...