Kurzgefasst ist die Situation derzeit folgende:
1, Wer mit seiner Palisander-Gitarre in der Welt herumreist braucht garnix zu tun.
2, Wer seine Gitarre international ausserhalb der EU verkaufen will, braucht eine EU-Bescheinigung. Für die EU braucht's nix.
3, Die Gitarrenbauer und Händler müssen bis 31.12. 2016 ihren Altbestand (Holz, Gitarren) an die Untere Naturschutzbehörde melden und ab 02.01.2017 auf der jeweiligen Rechnung das Palisander mit genauer Spezies-Bezeichnung und Verweis auf die CITES-Richtlinie ausweisen. Dies ist dann für 2, der Nachweis (bzw. das Baujahr VOR 2017). Ein spezielles Zertifikat ist nicht vorgesehen.
4, Gitarrenbauer und Händler müssen bei Export ins Nicht-EU-Ausland bei der Bundesbehörde in Bonn eine Ausfuhrgenehmigung beantragen - liegt dann wahrscheinlich in der selben Ablage wie die Leopards für Saudi-Arabien...
5, Importe aus Nicht-EU-Ländern (USA, China, Kanada etc.) werden für die Hersteller komplizierter, die Instrumente mit Sicherheit entsprechend teurer (oder - siehe oben - schlichtweg nicht mehr verfügbar)
Ich hoffe alles richtig wiedergegeben zu haben...
