Jorma55 hat geschrieben:Gitarrenmacher hat geschrieben:Kannst du anhand von Seriennummer oder Modellbezeichnung die Herstellung vor dem 01.01.2017 nachweisen?
Dann kannst du in Niedersachsen eine Vorerwerbsbescheinigung beantragen.
Verkauf ohne Papiere ist illegal. Da gibt es keine Zweifel. Natürlich kann der Käufer vom Kauf zurücktreten. Kaufen ohne gültige Papiere ist ebenso illegal.
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/aktue ... 49966.html" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;
Wichtig : Zweiter Absatz, die Erklärung von Frau Kluge.
Entschuldigung, aber haltet euch doch bitte die allein entscheidende Rechtsvorschrift (Art.8 der Verordnung(EG) Nr.338/97 des Rates vom 9.Dezember 1996) vor Augen. Gemäß Art.8 Abs.1 ist der Handel ( Kauf, Angebot zum Kauf, Verkauf ) von in Anhang A gelisteten Arten (z.B.:Riopalisander) verboten. Gemäß Art.8 Abs.5 gilt dieses Verbot auch für die in Anhang B gelisteten Arten (u.a. sonstige Palisanderarten), " es sei denn, der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates kann nachgewiesen werden, dass die Exemplare gemäß den Rechtsvorschriften über die Erhaltung der wildlebenden Tier - und Pflanzenarten erworben und - falls sie von außerhalb der Gemeinschaft stammen - in diese eingeführt wurden."
Es geht hier also nicht um legal oder illegal sondern um die Beweislast oder mit anderen Worten, es gilt eine widerlegbare Vermutung der Illegalität. Ob damit eine Gitarre, die ohne entsprechenden Beleg (Vorerwerbsbescheinigung, Kaufquittung, Herstellerbescheinigung, schriftliche Zeugenaussage etc.) verkauft wird, einen zum Rücktritt berechtigenden Mangel aufweist, dürfte im wesentlichen davon abhängen, ob sich dieser "Mangel" innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen lässt. Im Normalfall dürfte das kein allzu großes Problem sein.
Michael
Hast du eigentlich mal mit Irgendjemand gesprochen, wie die neue Sachlage bewertet wird?
Ich beziehe meine Informationen direkt vom NLWKN. Nicht von einer untergeordneten Stelle, sondern vom übergeordneten Entscheider.
Und so, wie ich es beschrieben hat wird in Niedersachsen IM MOMENT! gehandelt. Siehe dazu: Einlassung von Frau Kluge.
Ob jetzt ein nicht vorhandener Nachweis ein Sachmangel ist, mag ich nicht bewerten. Der Handel ohne Nachweis hat ja stattgefunden, und ob man den dann einfach durch eine spätere Beibringung legalisieren kann, halte ich aufgrund der Riopalisander-Vorkommnisse für zumindest hinterfragenswert.
Beispiel: ca. 2010 +-1Jahr wurde in HH eine Gitarre aus Rio verkauft, für die keine Handelserlaubniss vorlag. Diese konnte zwar später beantragt werden, und wurde auch erteilt, aber das festgelegte Bußgeld wurde nicht zurückgenommen.
Nun gut, bei den Cites II Hölzern wird man die Sache vermutlich nicht so hoch hängen.
Aber das Thema langweilt mich zunehmend. Macht doch was ihr wollt.
