Bernd C. Hoffmann hat geschrieben:Wieso sollte H-Bone oder sonstwer dafür Kohle einstreichen? Das Opfer kriegt da gar nichts von ab.
Lass es mich mal umgangssprachlich formulieren, ansonsten sollten lieber die Anwaelte hier in die Buett springen.
Abmahnen mit entsprechend tlw. saftigen Gebuehren (das war mit Kohle einstreichen gemeint) duerfen Anwaelte und "Abmahnvereine". Bei bestimmten Verstoessen darf aber auch ein DIREKTER Wettbwerber selber abmahnen, braucht keinen Anwalt etc. und kann damit auch Gebuehren nehmen, Entschaedigung gelten machen, ...
Also nur ein Bsp. du entdeckst, dass ein anderer Anbieter von Gitarrenkoffern im Internet kein richtiges Impressum hat und noch dazu nur Nettopreise schreibt, obwohl jeder die Seite aufrufen kann, dann kannst du argumentieren, dass er sich einen erheblichen und illegalen Wettbewerbsvorteil DIR gegenueber verschafft hat und ihn selber abmahnen.
Aber bitte, ich bin kein RA und das ist nur das, was ich vor ein paar Jahren mal in einem Seminar zum Thema Internet & Co. und Recht gelernt habe.