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Moderatoren: jpick, RB, Gitarrenspieler
http://m.spiegel.de/netzwelt/web/dsgvo- ... 05985.html" onclick="window.open(this.href);return false;tomis hat geschrieben:Hä ?
Das hätte er auch schon nach altem Recht machen müssen. Die Unterschiede zwischen altem und neuem Datenschutzrecht sind in D nicht sooo sehr groß. Auf einmal aber werden die Leute mal wieder wach.scifi hat geschrieben:Vielleicht müsste der Betreiber eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit seinem Provider und ggf. eingesetzten Tracking-Services abschließen.
Hinsichtlich der notwendigen Formalia haben sich doch ein paar Punkte geändert. Bei den TechnischOrganisatorischenMaßnahmen muss man sich nun deutlicher bekennen. Das konnte man bisher sehr allgemein halten - aber letztlich kein Hexenwerk (solange die eigenen Prozesse tatsächlich rechtskonform sind...).rwe hat geschrieben:Das hätte er auch schon nach altem Recht machen müssen. Die Unterschiede zwischen altem und neuem Datenschutzrecht sind in D nicht sooo sehr groß. Auf einmal aber werden die Leute mal wieder wach.scifi hat geschrieben:Vielleicht müsste der Betreiber eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit seinem Provider und ggf. eingesetzten Tracking-Services abschließen.
Ok, die Strafen sind nach der neuen Gesetzeslage höher...
Sehe ich ähnlich. Wenn man sich bislang schon vernünftig um das Thema gekümmert hat, dann ist es nicht ganz so schlimm.Sperris hat geschrieben:Richtig, AV Verträge sind nix neues und auch nicht wirklich schwarze Magie. Die GVO bietet gar nicht so viele Neuigkeiten gegenüber denn alten BDSG, teilweise sogar Erleichterungen. Nur jetzt werden alle auf einmal wach, und leider auch die Dummen, die z.B. den Tod der digitalen Fotografie am Horizont schon meinen erkennen zu können.
Gruß Ralf
ja, da ist was dran, denn die betreffenden forumsbetreiber sagen auch, das ihnen der traffic nicht mehr genug ist und die arbeit den aufwand nicht lohnt. ich denke jetzt nach 24 std entspannung und den antworten hier, es ist für einige auch eine gute gelegenheit, ihr forum zu beenden...Sperris hat geschrieben:Alles Panik mache und eine unglaubliche Menge an gesammeltem Halbwissen und blödsinniger Überinterpretation der DSGVO. Ich betreue für unseren Konzern das Thema innerhalb Europas und bleibe relativ gelassen. Ich kann auch nicht einen Grund erkennen, ein Forum auf Grund der DSGVO zu schließen.
Gruß Ralf
Wenn KuG und DSGVO nicht unterscheiden kann, dann ist das sicherlich eine weise Entscheidung!nichtsdestotrotz war auch ein argument:
"...hatte vor einem Jahr eine Abmahnung über 300,- wegen zweier Fotos eines Gitarristen in einem Unterverzeichnis auf einem Webspace (die leider über die Google Suche auffindbar waren).
Mit 25.5. wird es erst richtig losgehen, meine Firmenwebseite habe ich sauber gemacht, aber bei privaten Hobbyseiten habe ich keine Lust, mir die Arbeit (und das Restrisiko!) anzutun."
Ach...so einer bist Du?Sperris hat geschrieben:Trotzdem verstehe ich diese enorme Panikmache nicht. Wer zu BDSG Zeiten halbwegs gut aufgestellt war, hat 80% der Arbeit schon getan. Das Verarbeitungsverzeichnis hieß im BDSG Verfahrensverzeichnis und das hat auch schon Zweck, Zugriff, Löschfristen, etc. erfordert. Die TOM waren ebenfalls immer schon Bestandteil des BDSG und haben sich in der DSGVO kaum verändert. Auftragsverarbeitung ist auch nicht neu (Die Mitverantwortung des Auftragnehmers allerdings sehr wohl)
Und wenn der Datenschutzbeauftragte keine Lösung mehr hat, dann greift er zu einem AV Vertrag und die Welt ist im Döschen. Ob es sich wirklich um AV handelt oder nicht, ist eher nebensächlich. Im Fall der Fälle shice ich die Kollegen mit einem bereits vorformuliertem Mail erst einmal mit Arbeit zu. Die Bitte um Zusendung des zu Grunde liegenden Leistungsvertrages, ein 12 seitiger Fragebogen (bitte mit Beispieldokumenten, Zertifikaten, etc anzufüttern) Zur Überprüfung nach Artikel 28, ggf. die angedrohte Durchführung eines Audits vor Ort und die Zusendung unseres AV Vertrages zur Überprüfung sorgt meist erst ein mal für Ruhe.
Gruß Ralf