Falls er oder ein Bekannter von ihm das liest: "Alles Gute" von einem Fan

|
Moderatoren: jpick, RB, Gitarrenspieler
erledigt
Na ja, sollte die neue Version ein Neuarrangement sein, hat die Gema nur bedingt damit zu tun.
Ich habe mir ein paar Videos von Klaus Weiland angekuckt und das scheint mir ein tiefenentspannter Zeitgenosse zu sein, - vermutlich hätte er selbst Probleme das Stück "nur zu spielen", das wird vermutlich immer eine BearbeitungRolli hat geschrieben: ↑So Apr 04, 2021 5:40 pmNa ja, sollte die neue Version ein Neuarrangement sein, hat die Gema nur bedingt damit zu tun.
Sie sammelt nur die Kohle als Verwertungsgesellschaft ein. Und hat dann ein Lizenzabkommen mit Youtube.
Falls es aber Änderungen zum Original gibt, auch sehr geringe (also um eine Bearbeitung handelt), dann ist der Komponist bzw. der Verlag zu fragen. In der Praxis hatten wir das mal, als Elke eine neue Version von " die perfekte Welle" neu arrangiert und getextet hat. Ihre Version sollte die "Perfekt Frikadelle" heißen. Man lehnte leider ab!
Hier wird es ganz gut dargelegt:
https://www.alle-noten.de/magazin/urheb ... und-musik/
PS: Ich arrangier auch immer alles um und habe bisher keine Probleme bei Youtube bekommen, auch wenn ich mal kleine Änderungen vorgenommen habe. Ich glaube, die wären mit dem Nachprüfen sehr schnell überlastet!
Kürzlich bin ich an anderer Stelle vor folgender Frage gestanden:RB hat geschrieben: ↑So Apr 04, 2021 7:03 pmNur leider ist das, was Rolli schreibt ... wie drücke ich es sozialverträglich aus ... nicht ganz richtig. Arrangements sind eine Spielart dessen, was man Cover nennt oder auch umgekehrt. Jedenfalls sind es keine Bearbeitungen im urheberrechtlichen Sinn. Das Gesetz betrachtet als Bearbeitung ein auf einem Werk beruhendes neues Werk, eine Arbeit also, die sich auf einem solchen Schöpfungsniveau befindet, dass sie selbst wie ein Werk geschützt ist. Arrangements, also das Umkomponieren für andere Instrumente oder etwa eine Transponierung betrachtet der Bundesgerichtshof als Handwerk. Die Behauptung, auch die kleinste Veränderung sei Bearbeitung und vom Urheber zu genehmigen, ist also falsch und ich bitte, sich von derlei Darstellungen nicht iritieren zu lassen.
Huhu RB, Du wirst das sicher besser einordnen können. Ich las nur folgendes auf der oben von mir genannten Quelle. Aber vielleicht hat ja auch der Mensch auf der Website nicht ganz recht?RB hat geschrieben: ↑So Apr 04, 2021 7:03 pmNur leider ist das, was Rolli schreibt ... wie drücke ich es sozialverträglich aus ... nicht ganz richtig. Arrangements sind eine Spielart dessen, was man Cover nennt oder auch umgekehrt. Jedenfalls sind es keine Bearbeitungen im urheberrechtlichen Sinn. Das Gesetz betrachtet als Bearbeitung ein auf einem Werk beruhendes neues Werk, eine Arbeit also, die sich auf einem solchen Schöpfungsniveau befindet, dass sie selbst wie ein Werk geschützt ist. Arrangements, also das Umkomponieren für andere Instrumente oder etwa eine Transponierung betrachtet der Bundesgerichtshof als Handwerk. Die Behauptung, auch die kleinste Veränderung sei Bearbeitung und vom Urheber zu genehmigen, ist also falsch und ich bitte, sich von derlei Darstellungen nicht iritieren zu lassen.
Also, ich hatte das gleiche Problem vor etwa 12 Jahren. Für mein erstes Lapsteel Buch habe ich eine Version von der "Banane" für Hawaiigitarre aufgeschrieben. Klaus fand die klasse und hätte es liebend gerne gesehen, wenn es erschienen wäre. Leider hat er die Rechte daran an einen kleinen (Hamburger?) Verlag abgegeben, wo die Kommunikation etwas komplizierter war, und irgendwann im Sande verlaufen ist. Leider reicht mein E-Mail Archiv nicht mehr soweit zurück, als dass ich nachvollziehen könnte, welcher Verlag das war. Aber sowas kann man sicher anderweitig recherchieren.