Hallo!
Kann man von seinem Rücktrittsrecht, daß generell (?) bei kommerziellen Käufen per Ebay (entspr. dem Fernabsatzgestz) gilt, auch zurücktreten, bevor die Ware abgesendet wurde oder muß sie zuvor zwingend erhalten worden sein?
Gilt das auch für ebay Geschäfte von Österreich nach Deutschland?
Das Fernabsatzgesetz berechtigt zum Widerruf (einer Willenserklärung). Nirgends steht, daß man die Ware vorher gehabt haben müsse. Im Gegenteil, man spart allen Beteiligten Aufwand, wenn man sich so früh wie möglich erklärt. Du willst aber von Deinem "Rücktrittsrecht zurücktreten". Wat haddu genommen ?
Da Österreich Mitgleidsstaat der EU ist, gilt die EU Fernabsatzrichtlinie dort ebenfalls und ist in § 5 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) eingeflossen. Nach § 5 e 2 beträgt die Kündigungsfrist nur sieben Werktage exclusive Samstag. Die Frist beginnt mit Erhalt. DIE FRIST BEGINNT MIT ERHALT. Das heißt nicht, man könnte nicht vorher den Widerruf erklären, nur die Frist hat noch nicht begonnen.
Ob deutsches oder österreichisches Recht Anwendung findet, weißich ned. Das kommt auf die Umstände an. All das oben Gesagte gilt nur, falls nicht eine der Ausnahmen greift, bei denen der Widerruf auch im Fernabsatzgeschäft nicht stattfindet.
Prima RB!
Ich war gestern leider etwas in Eile, daher hatte ich irrtümlicherweis in diesem Thread gepostet, anstatt einen eigenen aufzumachen. Das mit dem zurücktreten vom Rücktrittsrecht ist natürlich auch ein echter Brüller... !
Wenn Du magst, dann kannst Du diese Beiträgein einen eigen ebay thread verschieben.
Nochmals Danke für die Auskunft und Arividerci!