Strafantrag gegen eBay?

Alles, was mit akustischer Gitarrenmusik zu tun hat und sonst nirgends hineinpaßt

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Fred
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Beitrag von Fred »

@Bernd: ich bin voll Deiner Meinung, dass man nicht jeden auf eBay
mit allem davonkommen lassen darf. Meine Bedenken gehen eher
dahin, dass man sich in diesem Fall in juristischen Spitzfindigkeiten
verrennen könnte. Gängige Linux-Distributionen verwenden durchaus
auch mal Screenshots, Logos usw. auf den CDs/DVDs, die verkauft
werden. Ob das nun juristisch ein starkes Fundament für eine Klage
ist, kann ich mangels juristischen Fachwissens nicht entscheiden.

Eine Rechnung muss man natürlich erhalten, aber wenn er die auf
Nachfrage oder nach Kontakt mit der Staatsanwaltschaft liefert, ist
von der Klage plötzlich nicht mehr so viel übrig, das Verfahren wird
eingestellt und auf den Kosten könntest Du sitzen bleiben. Ist aber
alles nur meine laienhafte Meinung, hast Du einen Anwalt zu Rate
gezogen?
Sachkenntnis kann eine lebhafte Diskussion nur behindern...
Bernd C. Hoffmann
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Beitrag von Bernd C. Hoffmann »

Ich gebe in dieser Sache kein Geld für einen Anwalt aus. Der Staat ist mein Anwalt, der kennt sich aus und soll entscheiden. Wenn Freeware tatsächlich verkauft werden darf, dann wird die Staatsanwaltschaft das feststellen. Das ändert aber noch immer nichts daran, dass der Anbieter so dargestellt werden als sei die Software von ihm selbst. Hier fühle ich mich auch betrogen, auch andere, wie an seinen Bewertungen zu sehen ist.
Liebe Grüße
Bernd
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Gerrit
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Beitrag von Gerrit »

Ich gebe zu das ich in der Sache nicht sehr informiert bin, um die es eigentlich geht.
Aber Freeware ist selbstverständlich "verkaufbar". Nur gibt es da recht klare Regelungen, nähmlich das ein Käufer und Nutzer damit machen darf was er will, sprich er darf diese Software so anpassen wie es für ihn am besten erscheint....
Siehe auch "Linux" und die vielen Gespräche dazu in den letzten Jahren. Wenn es nicht verkauft werden dürfte, so hätte Red Hat oder SuSe z.B. (um nur 2 zu nennen) Riesenprobleme bekommen...


Gruessli, Gerrit
Gruss, Gerrit

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Beitrag von Admin »

Zur GNU-Lizenz: War denn der Quelltext dabei ?

Zum Beschiß: Der Verkauf funtionert nur bei Leuten, die nicht wissen, daß es sich um kostenlose Software handelt. Der Verkäufer weiß, daß Bieter sich darüber im Irrtum befinden, wenn sie für etwas Geld bezahlen, das mit gleichem Umfang kostenlos erhältlich ist. Nun beläßt er die Leute in diesem Irrtum. Das Belassen in einem Irrtum kann ebenso als Handlung zugerechnet werden, wie die Erregung eines Irrtums (sog. unechtes Unerlassungsdelikt"). Voraussetzung ist eine sogenannte Garantenstellung. Diese kann sich aus dem eigenen Vorverhalten ergeben (ingerenz). Die liegt hier darin, daß er die Software so anbietet, als sei sie ein entgeltlich angebotenes Produkt. Jemand das Angebot sieht und die freie Downloadmöglichkeit nicht kennt, wird annehmen, daß er die Software nur gegen Entgelt erhalten kann. Diesen Irrtum versucht der Bube auszunutzen.
Gerrit
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Beitrag von Gerrit »

Aber es ist doch so,.....

Ich kann verschiedenste Linux-Systeme frei aus dem Internet laden, oder bekomme sie in einer Computerzeitschrift dazu UND kann dieselben in einem Paket im Softwareladen oder sonst wo für um die 100,- Euro kaufen. Das ist jedoch nicht unlegal, oder???
Ob das in Ordnung ist und man das bezahlen möchte, obwohl man es nicht müsste ist eine andere Sache...
Blödes Beispiel: Ich kann auch eine Gitarre für 10.000 Euro kaufen und bekomme woanders quasi das gleiche für 1000,- Euro....

Gruessli, der unwissende Gerrit...
Gruss, Gerrit

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Mediachaos
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Adresse etc...

Beitrag von Mediachaos »

Hi!

Du hast bemerkt, dass der Kerl auch eine Website unter http://www.software-freihaus.de betreibt?
Und dann bei denic.de nachgeschaut, wer der Inhaber ist?
Jedenfalls steht unter der genannten Adresse und dem korrekten Namen jemand im Telefonbuch. Vermutlich Mama und Papa des Übeltäters.

Viel Erfolg!
gerald
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Bemalu
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Beitrag von Bemalu »

Hallo

Interessant wäre zu wissen, für was er genau das Geld verlangt. Es ist meiner Meinungnach zulässig Freeware, auf CD's zu brennen und zu verkaufen, wenn der Verkaufspreis nicht für die Software sondern für die erbrachte Dienstleistung deklariert wird. Die Dienstleistung umfasst hier, den Download zu machen, die CD zu brennen, die CD und Hülle zu beschriften. Wer das selber macht benötigt schon mal 30 Minuten und verät einige Euros an Materialkosten. Wenn dann noch Hinweise zur Installation und ein PDF Handbuch dabei ist kann so ein Ebay-Kauf durchaus sinnvoll und günstig sein. Wer gerne seine Software sauber im CD-Regal ablegt, oder noch mit ISDN unterwegs ist, kann profitieren. Ebenso faule Leute.

Bema
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Mediachaos
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Beitrag von Mediachaos »

@ Bemalu: Ja, das Argument stimmt sicher. Gab es doch früher Läden, die nichts anders gemacht haben, als Free- Und Shareware auf CDs zu schreiben und für wenig Geld zu verhökern.
Ich muss dem ursprünglichen Poster aber insoweit Recht geben, dass dieser spezielle Verkäufer bei ebay in fast allen Fällen verheimlicht, um welche Software es sich eigentlich handelt. Und das ist sicher nicht im Sinne des (Freeware-)Erfinders!.

Gruß
gerald
Gerrit
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Beitrag von Gerrit »

@Bernd

Schau Dich mal um. In gängigen Linuxseiten ist immer ein Hinweis auf

GNU (GNU is not Linux), FSF (Free Software Foundation) und
GPL (General Public License).....

Freie Software kann auch kostenlos verfügbar sein, aber die Freiheit die dahinter steht ist eigentlich mehr darauf ausgerichtet das man die Software inkl. Quelltexte frei nutzen darf. Das heisst das man die Software verändern darf und weitergeben darf. Diese Software darf, verändert oder nicht, selbstverständlich auch verkauft werden. Das einzige was dabei wichtig ist:
Der Programmcode dazu muss dann wieder frei verfügbar sein!

"Die Kernaussage der GPL besteht darin, dass zwar jeder den Code verändern und sogar die resultierenden Programme verkaufen darf, dass aber gleichzeitig der Anwender/Käufer das Recht auf den vollständigen Code hat und diesen ebenfalls verändern und wieder weitergeben darf. Jedes GNU-Programm muss zusammen mit der vollständigen GPL weitergegeben werden. Durch die GPL geschützte Software ist also nicht mit Public-Domain-Software zu verwechseln, die vollkommen ungeschützt ist" Zitat aus "Linux, Installation, Konfiguration, Anwendung", erschienen bei Addison-Wesley 2006.

Wenn die angebotene Software also der GPL untersteht, so ist dieses Vorgehen wohl absolut legal.....


Gruessli, Gerrit
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micha
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Beitrag von micha »

Gerrit hat geschrieben:Wenn die angebotene Software also der GPL untersteht, so ist dieses Vorgehen wohl absolut legal.....
Jau, man schaue bitte auch hier:
http://audacity.sourceforge.net/download/bundlers

Vor allen Dingen bitte diesen Satz auf der Zunge zergehen lassen:
dennoch dürfen Händler jederzeit Kopien des Programms mit ihren Produkten bündeln, sie dürfen Audacity verkaufen, vertreiben
Der Knabe, der die CDs auf Ebay verhökert ist dummerweise Händler mit Steuernummer etc.:
http://software-freihaus.de/
Der macht nur das, was ihm Audacity zugesteht: er vetreibt diese Software...Man könnte jetzt noch ein bischen über dieses "bündeln" philosophieren und was damit gemeint ist und ob diese Vetriebserlaubnis nur und ausschliesslich in einem "Bündel" zulässig ist oder nicht oder so...

Aber so furchtbar illegal und überhaupt verabschauungswürdig etc. ist das, was der da macht, bei nüchterner Betrachtung eigentlich nicht...
Gerrit
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Beitrag von Gerrit »

Mit bündeln geht man da vor allem auf Software-Distributionen ein, da es besonders hier, man könnte es sich ja schon denken, öfter mal Kritik aus der Industrie gegeben hat.....

Ansonsten geht alles....ob Linux oder andere freie Distributionen, Open Office und andere Programme.
Die prinzipielle Weitergabe der definierten "freien Software" ist absolut legal.

Man beachte auch die Hintergründe die man dabei anstrebt.

Man möchte Software, Internet usw. für jeden verfügbar machen, so das auch Leute die sich z.B. kein Vista und anderes leisten können, keinen Nachteil in Bildung und Wissen haben.....Besonderes Augenmerk wird dabei auch auf Bildungsmöglichkeiten von Kindern in Entwicklungsländern geworfen....
Bildung und Wissen dürfen nicht von einer Gegenleistung in materieller Form abhängen. Es kann sich jeder selbst ausmalen wie sich die Welt dann weiter oder besser gesagt zurückentwickeln würde...
Wer Geld hat und es sich vermeintlich einfach machen möchte kann ja auch kaufen. Ob nun Software oder Gitarrenstunden, überall das gleiche... :wink:

Sorry, aber das musste auch mal sein...


Gerrit
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Bernd C. Hoffmann
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Beitrag von Bernd C. Hoffmann »

micha hat geschrieben:dennoch dürfen Händler jederzeit Kopien des Programms mit ihren Produkten bündeln, sie dürfen Audacity verkaufen, vertreiben
Der Knabe, der die CDs auf Ebay verhökert ist dummerweise Händler mit Steuernummer etc.:
http://software-freihaus.de/
Der macht nur das, was ihm Audacity zugesteht: er vetreibt diese Software...Man könnte jetzt noch ein bischen über dieses "bündeln" philosophieren
Das erscheint mir aus dem Zusammenhang gegriffen; darüber braucht man nicht zu philosophieren. Er bietet keine Bundleprodukte an. Ein Beispiel hierfür ist der Adobe PDF Reader, der auf den Treiber-CDs für die Online-Handbüchern von Steckkarten beiliegt.

Ich bleibe dabei: Ich wurde beschissen!
Liebe Grüße
Bernd
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berndwe
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Beitrag von berndwe »

Hi Bernd
Bernd C. Hoffmann hat geschrieben:Ich bleibe dabei: Ich wurde beschissen!
Nach meinem Rechtsempfinden sehe ich das genauso.

Eine andere Frage ist, ob Du Ansprüche gegen ihn durchsetzen kannst (und wenn Du es könntest, ob Aufwand und Risiko im Verhältnis zum erzielbaren Ergebnis stehen). Und wieder eine andere Frage ist, ob der Betrüger (+ebay) strafrechtlich zu belangen ist.

Wenn Der Fall überhaupt zur Staatsanwaltschaft oder sogar vor Gericht kommt, dann wird wahrscheinlich zur Entlastung dieses Heinis angenommen, ein Käufer hätte vor dem Mitbieten leicht überprüfen können, dass das eine Freeware ist.

Ich wünschte Deine Anzeige hätte Erfolg, ich fürchte aber sie ist für die Katz.

Im letzten Fall musst Du halt den Kaufpreis als Lehregeld ansehen.

Viele Grüße
Bernd
Gerrit
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Beitrag von Gerrit »

Sorry Bernd...

Aber Du hast Dir einfach etwas gekauft, was Du auch umsonst hättest haben können. Ob Du es einsiehst oder nicht ist etwas anderes...

Lieben Gruss, Gerrit
Gruss, Gerrit

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H-bone
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Beitrag von H-bone »

Beim Ochsenwirt gab's gestern Freibier... ich hab' mein Bier aber beim Schlosswirt getrunken und der Betrüger hat glatt zwei Euro berechnet... da werd ich doch glatt Strafantrag stellen müssen... :shock:

Oder ? :twisted:

Und noch eine Anmerkung:
Bernd C. Hoffmann hat geschrieben:Der Staat ist mein Anwalt, der kennt sich aus und soll entscheiden.
Scheinbar ist es mittlerweile populär die eigenen Rechtsstreitigkeiten vom Steuerzahler, sprich uns allen, bezahlen zu lassen... :evil:
Zuletzt geändert von H-bone am Di Jul 24, 2007 1:14 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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