Strafantrag gegen eBay?

Alles, was mit akustischer Gitarrenmusik zu tun hat und sonst nirgends hineinpaßt

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micha
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Beitrag von micha »

Bernd C. Hoffmann hat geschrieben:Ein Beispiel hierfür ist der Adobe PDF Reader, der auf den Treiber-CDs für die Online-Handbüchern von Steckkarten beiliegt.
Das ist doch was völlig anderes.

Zum Nachlesen, was "Free Software" im Sinne d. GNU (und damit auch für Audacity bindend) bedeutet:
http://www.gnu.org/philosophy/free-sw.html
Wichtig hierbei folgendes Abschnitt:
"Free software does not mean non-commercial. A free program must be available for commercial use, commercial development, and commercial distribution. Commercial development of free software is no longer unusual; such free commercial software is very important."
hier noch was über den Verkauf von "Free Software":
http://www.gnu.org/philosophy/selling.html

Ich glaube mittlerweile, dass "Free Software" und "Freeware" in dieser Diskussion in einen Topf geworfen werden, wass aber völliger Blödsinn ist.

Wenn man es denn ganz genau nehmen will, bezieht sich dieses "free" eigentlich auf die Verfügbarkeit des Sourcecodes zur Modifizierung und Weiterentwicklung der Software.

Hast Du schon mal irgendwo gehört, dass dem Adobe Reader der Sourcecode beiliegt ?
Fred
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Beitrag von Fred »

H-bone hat geschrieben:Scheinbar ist es mittlerweile populär die eigenen Rechtsstreitigkeiten vom Steuerzahler, sprich uns allen, bezahlen zu lassen... :evil:
Interessantes Argument - vor allem da Bernd, wie ich im Ursprungs-
Thread gelesen habe, nur bei eBay auf die Software geboten hat, um
den Anbieter nach dem Kauf anzuzeigen. Ist jetzt vielleicht nur meine
Meinung, aber soviel Langeweile muss man erstmal haben... :roll:
Sachkenntnis kann eine lebhafte Diskussion nur behindern...
micha
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Beitrag von micha »

Fred hat geschrieben:Ist jetzt vielleicht nur meine Meinung, aber soviel Langeweile muss man erstmal haben... :roll:
Mich wunderts vor allem, dass er bei soviel Langeweile anscheinend keine Zeit hatte, mal gründlich darüber zu recherchieren, ob es überhaupt Sinn machen kann, hier einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen. Diese Zeit soll dann "der Staat" aufbringen und das alles soll - wie H-Bone ganz zu recht schrob - der Steuerzahler löhnen. Das Ganze eine völlig lächerliche Aktion...
Bernd C. Hoffmann
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Beitrag von Bernd C. Hoffmann »

H-bone hat geschrieben:Und noch eine Anmerkung:
Bernd C. Hoffmann hat geschrieben:Der Staat ist mein Anwalt, der kennt sich aus und soll entscheiden.
Scheinbar ist es mittlerweile populär die eigenen Rechtsstreitigkeiten vom Steuerzahler, sprich uns allen, bezahlen zu lassen... :evil:
Ja, ganz recht. Ich zahle seit seit mehreren Jahrzehnten Steuern an den Staat. Also kann ich auch etwas Leistung für mein Geld verlangen, z. B. für eine rechtliche Entscheidung über einen Beschiss, der so funktioniert, wie Reinhard es oben dargestellt hat.

Vergleiche mich nicht mit einem Sozialschmarotzer, der bewusst aus Bequemlichlichkeit der Allgemeinheit auf der Tasche liegt!
Liebe Grüße
Bernd
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schakal.
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Beitrag von schakal. »

Alles einfach nur lächerlich......
Bernd C. Hoffmann
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Beitrag von Bernd C. Hoffmann »

micha hat geschrieben:
Bernd C. Hoffmann hat geschrieben:Ein Beispiel hierfür ist der Adobe PDF Reader, der auf den Treiber-CDs für die Online-Handbüchern von Steckkarten beiliegt.
Das ist doch was völlig anderes.

Zum Nachlesen, was "Free Software" im Sinne d. GNU (und damit auch für Audacity bindend) bedeutet:
http://www.gnu.org/philosophy/free-sw.html
Wichtig hierbei folgendes Abschnitt:
"Free software does not mean non-commercial. A free program must be available for commercial use, commercial development, and commercial distribution. Commercial development of free software is no longer unusual; such free commercial software is very important."
hier noch was über den Verkauf von "Free Software":
http://www.gnu.org/philosophy/selling.html

Ich glaube mittlerweile, dass "Free Software" und "Freeware" in dieser Diskussion in einen Topf geworfen werden, wass aber völliger Blödsinn ist.

Wenn man es denn ganz genau nehmen will, bezieht sich dieses "free" eigentlich auf die Verfügbarkeit des Sourcecodes zur Modifizierung und Weiterentwicklung der Software.

Hast Du schon mal irgendwo gehört, dass dem Adobe Reader der Sourcecode beiliegt ?
Wenn ich in Downloadarchiven sog. Freeware betrachte, dann steht beim Kaufpreis "kostenlos" oder "free". Demnach müssten renommierte Betreiber wie Chip.de ein falsches Bild der Realität abgeben. Über die Verfügbarkeit vom Quelltext steht dort i. d. R. nichts, zumindest ist es mir gegenwärtig nicht bekannt.
Liebe Grüße
Bernd
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micha
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Beitrag von micha »

Bernd C. Hoffmann hat geschrieben:Über die Verfügbarkeit vom Quelltext steht dort i. d. R. nichts, zumindest ist es mir gegenwärtig nicht bekannt.
Ja gut, und nu ? Was willst Du jetzt damit sagen ? Nur weil es Dir nicht bekannt ist, darf es sowas nicht geben ?
Du musst Dich halt besser informieren...
Bernd C. Hoffmann hat geschrieben:Demnach müssten renommierte Betreiber wie Chip.de ein falsches Bild der Realität abgeben.
:shock: :shock: :shock: :shock: :shock:
Ich fass' es nicht...Willst Du jetzt nach dem Verkäufer und Ebay auch noch Chip.de verklagen ?
Bernd C. Hoffmann
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Beitrag von Bernd C. Hoffmann »

micha hat geschrieben:
Bernd C. Hoffmann hat geschrieben:Über die Verfügbarkeit vom Quelltext steht dort i. d. R. nichts, zumindest ist es mir gegenwärtig nicht bekannt.
Ja gut, und nu ? Was willst Du jetzt damit sagen ? Nur weil es Dir nicht bekannt ist, darf es sowas nicht geben ?
Du musst Dich halt besser informieren...
Bernd C. Hoffmann hat geschrieben:Demnach müssten renommierte Betreiber wie Chip.de ein falsches Bild der Realität abgeben.
:shock: :shock: :shock: :shock: :shock:
Ich fass' es nicht...Willst Du jetzt nach dem Verkäufer und Ebay auch noch Chip.de verklagen ?
Du kannst Dich gerne zu meinem Thema äußern und mich kritisieren. Aber pass auf, dass Dir in Deinem Übereifer die Fantasie nicht durchbrennt.
Liebe Grüße
Bernd
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PuMi

Beitrag von PuMi »

Ich glaube, dass du mit so etwas nur scheitern kannst. Meiner Meinung nach wolltest du dich um dieses Geld betrügen lassen. Und ich hoffe, dass "der Staat" sowas erkennt und seine Ressourcen geschickter einsetzt als dich dabei zu unterstützen.

Das es diesen Markt des CD- Verschickens gibt, kannst du daran erkennen, dass selbst sehr bekannte Anbieter "Freier Software" Links zu solchen Dienstleistern anbieten.

http://www.knopper.net/knoppix-vendors/


http://distribution.openoffice.org/cdrom/


Was anderes machen PC-Zeitungen übrigens auch nicht. Denn die CD, die der Zeitung beiliegt ist auch nicht gratis, sondern Teil des gekauften Artikels. Und diese CDs sind jede Woche voll mit "kostenloser" Software...

Basti
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malermax
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Beitrag von malermax »

Ahnte ja nicht, das das hier die Gemüter derart erhitzt. Bernd kriegt es jetzt dicke von euch, das hat er nicht verdient. Eure Beiträge zeugen von der Riesenunsicherheit bei euch allen über die Rechtslage!

Und selbstverständlich hat Bernd wie wir alle einen Anspruch darauf, dass die Staatsanwaltschaft die Rechtslage richtig ausermittelt! Das hat mit Verschwendung von Steuergeldern nichts zu tun! Dafür ist diese Behörde da!

Bernd kann nur hoffen, dass er einen nicht hoffnungslos überlasteten Staatsanwalt erwischt, der sich die Arbeit macht. Sonst wird sehr schnell eingestellt...
RAc
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Beitrag von RAc »

...
Zuletzt geändert von RAc am Di Okt 06, 2015 10:12 pm, insgesamt 1-mal geändert.
http://soundcloud.com/rac-13" onclick="window.open(this.href);return false;
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RB
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Beitrag von RB »

Das hier trifft es doch auf den Punkt:
# If you are reselling Audacity unmodified, your advertising should make it clear that Audacity is available for free on the Internet, and make it clear what the customer is paying for when they purchase Audacity from you.
Ich meine, er hätte das nicht getan. Das ist das, was mich entscheidend an der Sache stört.
Mario
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Beitrag von Mario »

@ Admin, ja genau das meine ich auch.

Und man kann zu der Sache stehen wie man will, eure Meinungen hättet ihr auch in dem Ursprungsthread sagen können (oder sogar sollen), dann wäre Bernd nicht in dieses Klappmesser reingelaufen. An den Punkt, dass es unter Umständen erlaubt ist, sind wir dort bereits bei der 7ten Antwort angelangt.

Nur eins macht mir diese ganze Diskussion deutlich: Wir leben wirklich in einer Welt, wo eigentlich nichts klar ist - und das ist doch auch schon eine Lehre.
Und noch was: Wenn der Verkäufer sich so vor einem Harz IV Empfang rettet, dann hilft er uns auch allen, trotzdem wäre es besser, er würde sagen, wofür er das Geld beansprucht (nämlich für seine Arbeit), ohne diese Information bleibt der Geschmack der Vortäuschung falscher Tatsachen.

Mario
12 Töne, 24 Buchstaben, viel Gefühl im Bauch - ein neues Lied ist entstanden
Janpeter
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Strafantrag gegen ebay - mal einige Rechtsgrundsätze!

Beitrag von Janpeter »

Hallo, Bernd,

schon gestern hatte ich kaum Zeit, eine Antwort zu formulieren; heute versuche ich es kurz. -

(a) - Geltung des Privatrechts

Geschäfte, wie Dein angeführtes, sind Gegenstand des privaten Vertragsrecht; hier greifen also die seit 140 Jahren entwickelten Grundsätze des BGB und zwar die über das Vertragsrecht. Das Vertragsrecht unterstellt grundsätzlich, dass sich zwei Vertragspartner über einen Gegenstand des Vertrages (die software) und die Gegenleistung dafür (in der Regel die Bezahlung, auch TAusch) vertragen, das heißt im Guten, auch guten Glauben an die Seriosität des Vertrags, übereinkommen. - Das Vertragsrecht geht daher auch von einer weitestmöglichen freien [!!] Vertragsgestaltung aus, die ja weitgehend alle Fallgestaltungen des täglichen Lebens erfassen und ermöglichen soll. - Rücktritt vom Vertrag oder nachträgliche Einschränkungen sind privatrechtlich nur aufgrund besonderer, vor allem nachweislich vertragswidriger Vorraussetzungen möglich. Die Beweislast hat dabei stets der Kläger.

In diesem Fall würde es m.E. nicht zu beanstanden sein können, wenn software, die vielleicht anderweitig frei verfügbar ist, im Vertragswege, der freiwillig eingegangen wird, entgeltlich veräußert wird. Denn die software kann abweichend von der unentgeltlichen Version besonders nett aufgemacht, ergänzt, erklärt, oder ähnlich anders angeboten worden sein. Wie das Freibierbeispiel erläutert, bedeutet die Tatsasche, dass ein Gegenstand andersorten unentgeltlich angeboten wird, nicht [!!], dass dieser Gegenstand nicht selbst Gegenstand eines Vertrages mit entgeltlicher Gegenleistung sein kann; d.h. dieser VErtrag ist nicht von vornherein nichtig oder nachträglich angreifbar. Denn beide Vertragspartner waren sich schließlich als freie Vertragspartner über den Vertrag einig.

(b) Geltung des öffentlichen Strafrechts

In § 263 StGB ist der BEtrug normiert. Betrug ist - ohne dass ich jetzt daheim den großen StGB-Kommentar nachlesen kann, eine Vorspiegelung unwahrer Tatsachen, um sich oder Dritten dadurch eine nicht gerechtfertigten Vermögensvorteil zu verschaffen.

Im genannten Fall wird die Staatsanwaltschaft prüfen, ob hier tatsächlich unwahre Tatsachen vorgespiegelt worden sind, umsich einen ungerechtfertigten Vermögensvorteil zu verschaffen. Gegenstand des Vertrags war die simple Veräußerung einer software, so wie sie beschrieben war. Der Umstand, dass sie andernortens unentgeltlich abgegeben wird, führt nicht zur Vermutung, hier seien unwahre Tatsachen vorgespiegelt worden. Der Vermögensteil wäre ebenso zu prüfen. Richtig ist allenthalben, dass ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurden, über den alle vertragsgegnständlichen Dinge bekannt waren und Vertragsinhalt und Vertragsgegenstand identisch waren, d.h. sich auch tatsächlich entsprachen. - Gegenbeispiel: Du kaufst bei ebay eine Gitarre, die mit Gibson SJ 200 Koa aus Bozman mit Original-Papieren ausgewiesen worden ist. Wenn Du den ersehnten Koffer öffnest und es liegt eine uralte Bratsche drin, wäre der Vertrag privatrechtlich nicht erfüllt und anfechtbar; beklagbar. - Strafrechtlich würde sich der Betrugsverdacht tatsächlich ergeben, weil hier der Inhalt/Text des Vertrags in nachweisbarer Weise vom Gegenstand des Vertrags abweicht. Nur hier wäre ein Betrug ernsthaft zu verfolgen.

(c) Stellung des "agent provocateur"

An Dich, lieber Bernd adressiert: Die Stellung des "agent provocateur" ist in der REchtssprechung sehr umstritten und findet mit Einschränkungen nur [!!] in der Verbrechensbekämpfung, u.a mit staatsanwaltlichen und richterlichen Auflagen und Einschränkungen Anerkennung. - Privat wird man diese Stellung niemals reklamieren können. Dabei gilt für Dich: Den ebay Vertrag kannst Du privatrechtlich gar nicht anfechten, weil Dir von vornherein klar war, dass Du den Vertragsgegenstand anderweitig unentgeltlich erhalten kannst; zudem ist ja, wie schon ausgeführt, Inhalt und Gegenstand im Vertrag identisch und einwandfrei. - Strafrechtlich kannst Du nicht mehr tun, als Anzeige erstatten; das hast Du ja getan. Dazu gelten aber auch meine sehr einschränkenden Einschätzungen.

(d) Zur bisherigen Diskussion

M.E. ist es richtig für Bürgerrechte einzutreten. Die Schwelle dafür wird jeder anders einschätzen. M.E. wird die Schwelle unzweifelhaft immer dann überschritten, wenn Verbrechen mit herausragender krimineller Ernergie begangen werden; z.B. schwere Körperverletzung, RAub, etc, Wirtschaftsstraftaten mit großen Ausmaßen; Steuerhinterziehung ist beispielsweise noch kein Verbrechen. - ALso: Falschparken, zu spät kommen, u.s.w., gehören hierzu nicht. Trotzdem ist es richtig, sich zur Wehr zu setzten; ich denke, das hast Du richtig gemacht, ebay aufmerksam zu machen und uns allen den Fall mitzuteilen, dass auch wir Bekannte und Freunde aufmerksam machen. Die Strafanzeige wird aber wohl zu nichts führen - sie hat kein Verbrechen zum Gegenstand.


Nichts für Ungut

Euer
Jan-Peter
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Contax S 2
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Bemalu
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Beitrag von Bemalu »

Hallo Janpeter,

vielen Dank für diesen Beitrag. Er beantwortet viele Fragen.

Für mich war das Ganze eh nur ein Sturm im Wasserglas, es gibt tausend andere Möglichkeiten um Zivilcourage zu zeigen.

Bema
Matrtin-D-41 / Yahama LLX-16
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