die habe ich noch gar nicht vorgestellt hier ... 🫣 ... sollte ich wohl noch nachholen ...!
Fender Bashing ...
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Re: Fender Bashing ...
Habe mir vor gar nicht allzu langer Zeit ... 2026 war es schon ... eine Fender Akustik zugelegt,
die habe ich noch gar nicht vorgestellt hier ... 🫣 ... sollte ich wohl noch nachholen ...!
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saitentsauber
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Re: Fender Bashing ...
Nun bin ich ja kein Jurist - aber ich gebe mal zu bedenken, dass es anscheinend sei 1892 ein Übereinkommens zwischen dem Deutschen Reich und den USA (https://govtrackus.s3.amazonaws.com/leg ... Pg1021.pdf) gibt, der US-Bürger und deutsche Bürger in Bezug auf das Urheberrecht gleichstellt und der Weg über das Urheberrecht drüben wohl noch nicht beschritten wurde.
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Re: Fender Bashing ...
Das deutsche Urheberrecht schützt literarische, wissenschaftliche und künstlerische Werke (so steht es in Paragraf 1), aber keine Gebrauchsgegenstände. Für Gebrauchsgegenstände kommt ein Gebrauchsmusterschutz oder ein Designschutz in Frage. Während man den Urheberschutz an einem Werk als nachgewiesener Urheber automatisch hat, muss man den Gebrauchsmuster- oder Designschutz beantragen und mit Dokumenten (z.B. Fotos, Designzeichnungen) belegen.saitentsauber hat geschrieben: ↑So Mai 24, 2026 9:59 pm... der US-Bürger und deutsche Bürger in Bezug auf das Urheberrecht gleichstellt und der Weg über das Urheberrecht drüben wohl noch nicht beschritten wurde.
Die entscheidende Frage für die Anwendbarkeit des Urheberrechts scheint also zu sein, ob eine Stratocaster ein Kunst- oder ein Gebrauchsgegenstand ist.
