RB hat geschrieben:.....Ich hänge auch nicht dem Glauben an, daß der Staat alles machen sollte und erst recht nicht der Vorstellung, er würde das alles besser oder gerechter tun. Mir wäre es lieb, wenn sich der Staat auf Daseinsvorsorge, Soziales, Bildung, innere und äußere Sicherheit beschränken und uns ansonsten in Ruhe lassen würde.
GEMA - 600 % Geb?hrenerh?hung !
Moderatoren: jpick, RB, Gitarrenspieler
Wer alles glaubt, was er liest, sollte besser aufhören zu lesen.,"Konfuzius".
Ja, durch den TÜV zB. ....chrisb hat geschrieben: gibts noch andere rechte, gesetze die durch einen verein überwacht werden???
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Ich finde bei der Gema eigentlich im Wesentlichen bedenklich, daß ich als Veranstalter Musik anmelden muss, auch wenn ich weiss, dass sie nicht gemapflichtig ist, weil zB. jemand seine eigenen Stücke spielt.
Das in dem Fall der Veranstalter nachweisen muss ... und selbst wenn man ein solches Konzert anmeldet will die Gema erstmal Geld .. und dann gegebenenfalls zurückzahlen, falls keine gebührenpflichtigen Lieder gespielt wurden??
Nach meiner Rechtsauffassung geht das gegen den Grundsatz "unschuldig bis zum Beweis der Schuld".
In dem Zusammenhang gäbe es bei dem Verein einiges zu ändern. Das es sowas grundsätzlich geben muss ist klar, aber auch, dass man weder als Veranstalter noch als Musiker was mit denen zu tun haben muss, solange man keine Musik anbietet/spielt die die verwalten.
musikalische Grüsse
Vauge
http://de.youtube.com/user/GeV0X
https://www.youtube.com/@WEM-fm9ji <-- Hier zu zweit!!
Vauge
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Ich habe oben stark vom Leder gezogen und das Wort "Schwachsinn" inflationär verwendet, ohne dabei zu bedenken, daß ich die guten Absichten des Thread-Initiators damit mißachte. Das lag nicht in meiner Absicht, ich bin da etwas über das Ziel hinausgeschossen, das muß ich loswerden, bevor alle denken, was ich schon längst weiß: "Der Becker ist ein arrogantes Ar$§%&#ch, ein Selbstdarsteller par excellence."
Die "Gema-Vermutung" ist von den Gerichten erfunden worden, nicht etwa von der Gema. Natürlich läßt man es sich gerne gefallen. Die Gema-Vermutung ist in einigen Fällen recht aber recht einfach zu widerlegen. Wenn Musik gemeinfrei ist, weil sie schon ein paar hundert Jahre alt ist, beispielsweise. Wenn ich nur irisch-keltische Musik spiele und vielleicht noch ein paar Stadards aus dem Bluegrass-Repertoire, suche ich in der Repertoire-Datenbank der Gema. Finde ich da einen Datensatz, wo als Komponist DP (Domain Publique) steht, ist das Stück gemeinfrei. Finde ich es überhaupt nicht, hat die Gema zumindest kein Recht daran.
Der TÜV ist ein ganz gutes Beispiel, aber nicht ganz. Der TÜV wird nämlich im öffentlich-rechtlichen Bereich - also hoheitlich - tätig. Er nimmt eine amtliche Aufgabe im Odnungsrecht wahr und kann das in seiner Gestalt als "beliehener Unternehmer". Das ist ein Konstrukt, in dem eine privatrechtliche Figur mit Hoheitsrechten ausgestattet und als quasi-Behörde tätig wird. Das ist bei der Gema nicht der Fall.
Die Einhaltung der Gesetze an und für sich zu verfolgen, ist nicht automatisch eine hoheitliche Aufgabe. Die privaten Rechte und Schuldverhältnisse setzt eine Vertragspartei oder der Inhaber eines subjektiven Rechts vielmehr selbst durch. Wenn der Urheber auf Unterlassung oder Vergütung klagt, ist das daher in demselben Bereich angesiedelt, wie der Bauherr, der wegen Baumängeln gegen den Unternehmer vorgeht. Der eine schöpft seinen Anspruch aus dem UrhRG, der andere aus dem BGB. Das UrhRG ist kein öffentliches Recht, sondern Privatrecht.
Die "Gema-Vermutung" ist von den Gerichten erfunden worden, nicht etwa von der Gema. Natürlich läßt man es sich gerne gefallen. Die Gema-Vermutung ist in einigen Fällen recht aber recht einfach zu widerlegen. Wenn Musik gemeinfrei ist, weil sie schon ein paar hundert Jahre alt ist, beispielsweise. Wenn ich nur irisch-keltische Musik spiele und vielleicht noch ein paar Stadards aus dem Bluegrass-Repertoire, suche ich in der Repertoire-Datenbank der Gema. Finde ich da einen Datensatz, wo als Komponist DP (Domain Publique) steht, ist das Stück gemeinfrei. Finde ich es überhaupt nicht, hat die Gema zumindest kein Recht daran.
Der TÜV ist ein ganz gutes Beispiel, aber nicht ganz. Der TÜV wird nämlich im öffentlich-rechtlichen Bereich - also hoheitlich - tätig. Er nimmt eine amtliche Aufgabe im Odnungsrecht wahr und kann das in seiner Gestalt als "beliehener Unternehmer". Das ist ein Konstrukt, in dem eine privatrechtliche Figur mit Hoheitsrechten ausgestattet und als quasi-Behörde tätig wird. Das ist bei der Gema nicht der Fall.
Die Einhaltung der Gesetze an und für sich zu verfolgen, ist nicht automatisch eine hoheitliche Aufgabe. Die privaten Rechte und Schuldverhältnisse setzt eine Vertragspartei oder der Inhaber eines subjektiven Rechts vielmehr selbst durch. Wenn der Urheber auf Unterlassung oder Vergütung klagt, ist das daher in demselben Bereich angesiedelt, wie der Bauherr, der wegen Baumängeln gegen den Unternehmer vorgeht. Der eine schöpft seinen Anspruch aus dem UrhRG, der andere aus dem BGB. Das UrhRG ist kein öffentliches Recht, sondern Privatrecht.
Das ist doch Quatsch. Die GEMA hatte das doch in einer ihrer Hochglanzbroschüren lauthals und stolz angekündigt und ist dann zur Tat geschritten. Das dann die Gerichte dem zustimmen ist zwar ein Skandal, aber auf deren Mist gewachsen ist das nicht.RB hat geschrieben:
Die "Gema-Vermutung" ist von den Gerichten erfunden worden, nicht etwa von der Gema. Natürlich läßt man es sich gerne gefallen.
.... wenn erstmal die Bäckerinnung auf die gleiche Idee kommt.
Jedesmal wenn man ein selbstgebackenes Stück Kuchen isst, muss man beim Bäcker Bescheid sagen. Wird das mal vergessen, darf der Bäcker für den Kuchen kassieren
Gute Nacht
Geli
Geli´s Hohmpäjtsch:
http://www.tiny-world.de/Kunstdrucke.html" onclick="window.open(this.href);return false;
TÜV / DEKRA... Ok, da füge ich mich, denn ich sehe schon einen Gemeinnutzen darin, dass die Verkehrstüchtigkeit eines Fahrzeugs einem Mindestanspruch genügen muss.
GEMA... einesteils ist das natürlich auch OK, dass die Urheberrechte der Künstler beschützt werden. Aber die GEMA ist ein Moloch geworden, der mit Hilfe des Gesetzes die Rechte der Künstler so lange schützt, bis keiner mehr ihre Lieder spielt oder aufführt....
Die Sache mit dem Bäcker ist ja eine Möglichkeit, aber ich sehe da eher eine Chance im Bereich auch auf anderen Gebieten: Jeder, der einen Bleistift, Kuli oder Füller kauft, ist ein potentieller Schreiber von Zitaten berühmter Menschen. Das kann man doch nutzen, oder? Ölfarbe, Aquarell usw: damit könnte man berühmte Bilder kopieren. Soll das nicht schützenswert sein? Also, gefragt sind kreative Menschen mit dem Wunsch nach einem lukrativen und sicheren Einkommen...
GEZ... Das sind in meinen Augen diejenigen, denen es gilt, den Garaus zu machen. Und - das ist meine persönliche Meinung, dafür stehe ich und bin bereit, auch die Konsequenzen dafür zu tragen - und ich behaupte, dass bei der GEZ eine nicht unerhebliche Ansammlung von Menschen beschäftigt ist, die im normalen Leben Totalversager sind und nun glauben, bei diesem schon fast verbrecherischen Verein eine Machtposition erreicht zu haben, die ihnen hoheitliche Rechte einräumt. Das überheblich arrogante Auftreten wird noch von staatlicher Seite geschützt. Abgesehen davon, dass ich das Rundfunkgesetz in heutiger Zeit grundsätzlich ablehne und ihm jegliche Daseinsberechtigung abspreche, überkommt mich immer eine Welle oraler Inkontinenz, wenn ich ein Schreiben der GEZ in Händen halte oder auf einen ihrer Mitarbeiter treffe. Ganz schlimm wurde es, als neulich im Fernsehen auf Kabel eine Folge von Achtung Kontrolle - Unter der Woche begleitet das tägliche Reportage-Format weiterhin deutsche Ordnungshüter bei ihren Einsätzen. ausgestrahlt wurde. GEZ-"Berater" sind also "Ordnungshüter"... Soso...
*
So, Tee ist alle und ich muss zum Einkaufen. Ich kann ja nachher noch weitermotzen...
Liebe Grüße,
der olle
GEMA... einesteils ist das natürlich auch OK, dass die Urheberrechte der Künstler beschützt werden. Aber die GEMA ist ein Moloch geworden, der mit Hilfe des Gesetzes die Rechte der Künstler so lange schützt, bis keiner mehr ihre Lieder spielt oder aufführt....
Die Sache mit dem Bäcker ist ja eine Möglichkeit, aber ich sehe da eher eine Chance im Bereich auch auf anderen Gebieten: Jeder, der einen Bleistift, Kuli oder Füller kauft, ist ein potentieller Schreiber von Zitaten berühmter Menschen. Das kann man doch nutzen, oder? Ölfarbe, Aquarell usw: damit könnte man berühmte Bilder kopieren. Soll das nicht schützenswert sein? Also, gefragt sind kreative Menschen mit dem Wunsch nach einem lukrativen und sicheren Einkommen...
GEZ... Das sind in meinen Augen diejenigen, denen es gilt, den Garaus zu machen. Und - das ist meine persönliche Meinung, dafür stehe ich und bin bereit, auch die Konsequenzen dafür zu tragen - und ich behaupte, dass bei der GEZ eine nicht unerhebliche Ansammlung von Menschen beschäftigt ist, die im normalen Leben Totalversager sind und nun glauben, bei diesem schon fast verbrecherischen Verein eine Machtposition erreicht zu haben, die ihnen hoheitliche Rechte einräumt. Das überheblich arrogante Auftreten wird noch von staatlicher Seite geschützt. Abgesehen davon, dass ich das Rundfunkgesetz in heutiger Zeit grundsätzlich ablehne und ihm jegliche Daseinsberechtigung abspreche, überkommt mich immer eine Welle oraler Inkontinenz, wenn ich ein Schreiben der GEZ in Händen halte oder auf einen ihrer Mitarbeiter treffe. Ganz schlimm wurde es, als neulich im Fernsehen auf Kabel eine Folge von Achtung Kontrolle - Unter der Woche begleitet das tägliche Reportage-Format weiterhin deutsche Ordnungshüter bei ihren Einsätzen. ausgestrahlt wurde. GEZ-"Berater" sind also "Ordnungshüter"... Soso...
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Liebe Grüße,
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"I usually play songs in two chords, C and G, and every once in a while I throw in an F, just to impress the girls."
(Woody Guthrie)
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@dieter:
bestell dir lieber hier deinen tee:
http://www.teekampagne.de/
und bleib dafür daheim und motz weiter hier
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chrisb
Als Quatsch kann man das nur bezeichnen, wenn man keine Ahnung hat. Was soll das ?
Letzten Endes fußt die Gema-Vermutung auf den Formulierungen in § 15 b WahrnG. Aus diesen hat die Rechtsprechung hergeleitet, zugunsten der Gema bestehe "... eine tatsächliche Vermutung dahin, daß sie in ihrem Wahrnehmungsbereich für alle Berechtigten tätig werde" (BGHZ 15, 338, 349 ff). Dabei handelt es sich um eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 1954.
In BGHZ 95, 285 (Seite 22 der Urteilsbegründung), heißt es weiter:
"Der Bundesgerichtshof hat in diesen Fällen .... durch die Zulassung von Vermutungstatbeständen die Darlegungs- und Beweislast der GEMA für eine Urheberrechtsverletzung erleichtert. Nach dieser Rechtsprechung besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß bei Verwendung von Unterhaltungsmusik in den von der GEMA wahrgenommenen Bestand eingegriffen wird."
Das Wort "Vermutung" taucht in der Formulierung auf, weil die Gerichte sich des Konstrukts der "tatsächlichen Vermutung" oder auch des sogenannten "prima facie-Beweises" bedienen. Das Konstrukt ist - ganz unabhängig von der Gema und der deutschen Zivilprozeßordnung - eine Rechtsfigur, die im Beweisrecht eines jeden europäischen Zivilprozesses vorkommen kann. Das liegt nun wiederum daran, daß der "prima-facie-Beweis" schon im römischen Recht bekannt war und zu den nach wie vor gebräuchlichen Rechtstraditionen Europas gehört.
Quatsch ist die Annahme, die Gema habe von sich aus die sogenannte Gema-Vermutung "erfunden" oder "eingeführt".
Letzten Endes fußt die Gema-Vermutung auf den Formulierungen in § 15 b WahrnG. Aus diesen hat die Rechtsprechung hergeleitet, zugunsten der Gema bestehe "... eine tatsächliche Vermutung dahin, daß sie in ihrem Wahrnehmungsbereich für alle Berechtigten tätig werde" (BGHZ 15, 338, 349 ff). Dabei handelt es sich um eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 1954.
In BGHZ 95, 285 (Seite 22 der Urteilsbegründung), heißt es weiter:
"Der Bundesgerichtshof hat in diesen Fällen .... durch die Zulassung von Vermutungstatbeständen die Darlegungs- und Beweislast der GEMA für eine Urheberrechtsverletzung erleichtert. Nach dieser Rechtsprechung besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß bei Verwendung von Unterhaltungsmusik in den von der GEMA wahrgenommenen Bestand eingegriffen wird."
Das Wort "Vermutung" taucht in der Formulierung auf, weil die Gerichte sich des Konstrukts der "tatsächlichen Vermutung" oder auch des sogenannten "prima facie-Beweises" bedienen. Das Konstrukt ist - ganz unabhängig von der Gema und der deutschen Zivilprozeßordnung - eine Rechtsfigur, die im Beweisrecht eines jeden europäischen Zivilprozesses vorkommen kann. Das liegt nun wiederum daran, daß der "prima-facie-Beweis" schon im römischen Recht bekannt war und zu den nach wie vor gebräuchlichen Rechtstraditionen Europas gehört.
Quatsch ist die Annahme, die Gema habe von sich aus die sogenannte Gema-Vermutung "erfunden" oder "eingeführt".
Zuletzt geändert von RB am Fr Jun 19, 2009 1:12 pm, insgesamt 2-mal geändert.
Das dachte ich mir fast....RB hat geschrieben:Als Quatsch kann man das nur bezeichnen, wenn man keine Ahnung hat. Was soll das ?
Letzten Endes fußt die Gema-Vermutung auf den Formulierungen in § 15 b WahrnG. Aus diesen hat die Rechtsprechung hergeleitet, zugunsten der Gema bestehe "... eine tatsächliche Vermutung dahin, daß sie in ihrem Wahrnehmungsbereich für alle Berechtigten tätig werde" (BGHZ 15, 338, 349 ff). Dabei handelt es sich um eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 1954.
In BGHZ 95, 285 (Seite 22 der Urteilsbegründung), heißt es weiter:
"Der Bundesgerichtshof hat in diesen Fällen .... durch die Zulassung von Vermutungstatbeständen die Darlegungs- und Beweislast der GEMA für eine Urheberrechtsverletzung erleichtert. Nach dieser Rechtsprechung besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß bei Verwendung von Unterhaltungsmusik in den von der GEMA wahrgenommenen Bestand eingegriffen wird (BGHZ 95, 285, 288 - GEMA-Vermutung II)."
Das Wort "Vermutung" taucht in der Formulierung auf, weil die Gerichte sich des Konstrukts der "tatsächlichen Vermutung" oder auch des sogenannten "prima facie-Beweises" bedient hat. Das Konstrukt ist - ganz unabhängig von der Gema und der deutschen Zivilprozeßordnung - eine Rechtsfigur, die im Beweisrecht eines jeden Zivilprozesses vorkommen kann.
Quatsch ist die Annahme, die Gema habe von sich aus die sogenannte Gema-Vermutung "erfunden" oder "eingeführt".
Danke Dir für diese Erklärung. Ich konnte mir nicht vorstellen, dass das von der GEMA selbst initiiert wurde.
Liebe Grüße,
D. aus HB
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"I usually play songs in two chords, C and G, and every once in a while I throw in an F, just to impress the girls."
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