CD Produktion Label Rechte
Moderator: RB
-
- Beiträge: 24
- Registriert: Sa Dez 26, 2009 11:51 am
CD Produktion Label Rechte
Ein frühliches Hallo in die Runde,
was könnt ihr zum Thema CD Verfielfältigung berichten Welche Unternehmen empfehlt ihr? Ab wieviel Cds lohnt es sich?
Kann man auch ohne Lbabel verkaufen? Wie siehts hier mit der GEMA aus?
Wer weiß was über Rechte von Songs, die auf Gitarre bearbeitet wurden.
Ich weiß ne Menge Stoff...
aber vielleicht doch auch interessant für viele andere....
Danke im Voraus für die Infos
Gruß
Opti
was könnt ihr zum Thema CD Verfielfältigung berichten Welche Unternehmen empfehlt ihr? Ab wieviel Cds lohnt es sich?
Kann man auch ohne Lbabel verkaufen? Wie siehts hier mit der GEMA aus?
Wer weiß was über Rechte von Songs, die auf Gitarre bearbeitet wurden.
Ich weiß ne Menge Stoff...
aber vielleicht doch auch interessant für viele andere....
Danke im Voraus für die Infos
Gruß
Opti
- Holger Hendel
- Beiträge: 12509
- Registriert: Do Feb 17, 2005 7:18 am
- Wohnort: Soltau, Niedersachsen
- Kontaktdaten:
Das lohnt sich immer, sofern du Käufer für deine Produktion hast. Man kann an so einer CD wahnsinnig viel Geld verdienen, wenn man die Zeit für Produktion / Aufnahme nicht mitrechnet.Ab wieviel Cds lohnt es sich?

Jo. Nur immer schön dem FA & ggf. noch dem Arbeitgeber bescheidsagen vorher.Kann man auch ohne Lbabel verkaufen?
Der Verein möchte sehr gerne wissen, was genau du nachspielst, wie lange das Stück ist, wann es zuerst veröffentlich wurde usw. Ein Presswerk wird ohnehin erst dann tätig, wenn diese GEMA-Formalitäten abgewickelt sind. Das geht online - angeblich einfach und bequem (was ich nicht bestätigen kann).Wie siehts hier mit der GEMA aus?
Es ist ziemlich egal, mit welchen Instrumenten du etwas interpretierst - die GEMA interessiert sich nur für das Stück / den Urheber, von dem du nachspielst. Dann geht es um die Länge des Stücks (da gab es doch diese Fragment-Regelung?!). Jedenfalls erfährst du auf den Seiten der GEMA mehr als du wissen willst zum Thema.Wer weiß was über Rechte von Songs, die auf Gitarre bearbeitet wurden.
www.holgerhendel.com | facebook | youtube | twitch | Heavy Silence - finest acoustic cover
Urheberrecht:
Die Komponisten werden regelmäßig von der Gema vertreten. Die Gema räumt jedem das Vervielfältigungsrecht ein und berechnet nach ihren Preislisten. Für Kleinauflagen bis 500 Stück gibt es recht günstige Pauschaltarife.
Aber: Gemeinfrei und damit für jedermann ohne Einschränkung nutzbar sind diejenigen Titel, deren Komponisten und Textdichter seit siebzig Jahren verstorben sind. Sollte es sich um alte Stücke, gar Klassik oder auch Folklore und ähnliches handeln, liegt dieser Gedanke nicht ganz fern. In diesem Falle sollte im Internet geforscht werden, wie die Verhältnisse sind. Niemand - auch der Gema - steht für die Nutzung eines solchen gemeinfreien Werks eine Vergütung zu.
Bearbeitung: Ob ein geschütztes Stück in Form einer Bearbeitung herauskommt, oder in der Urfassung, ändert am Recht des Komponisten und der Einzugsermächtigung der Gema nichts.
Urhberrecht des Bearbeiters:
Kommt das Stück mit Einverständnis des Komponisten - vertreten durch die Gema - in einer Bearbeitung heraus, hat der Bearbeiter an der Bearbeitung ein eigenes Urheberrecht. Dieses Recht und seine Nutzung steht allerdings immer unter dem Vorbehalt der Einwilligung des Urhebers des Ausgangswerks.
Ob eine Veränderung des Ausgangswerks Bearbeitung oder Arrangement ist, ist im Einzelfall zu beurteilen. Die Urheberrechtssenate des BGH sind zB der Meinung, das Arrangieren eines Musikstücks für eine Bestimmte Orchesterbesetzung sei Handwerk, keine Bearbeitung. Kommt also ganz auf den Einzelfall an.
Jetzt geht es in den Leistungsschutz-Bereich:
Ist die Gestaltung einer Musik für eine bestimmte Besetzung oder z.B. für konzertante Sologitarre keine Bearbeitung im Sinne des UrhRG, sondern vielmehr "nur" ein Arrangement, dann kommt das Urheberrecht eines Bearbeiters nicht zum Tragen. Vielmehr hat der Arrangeur (nicht "Bearbeiter") in einem solchen Fall Leistungsschutzrechte nach anderen Regeln, etwa nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Ein anderer Musiker, der sich der Bearbeitung einfach bedienen würde, würde uU gegen das Gesetz verstoßen, woraus dem Bearbeiter Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche erwachsen könnte.
Label:
Der Label-Code dient denjenigen ausführenden Musikern, die Mitglied der GVL sind. Die Sender, Konzertveranstalter und sonstigen zur Zahlung für Musiknutzung Verpflichteten zahlen an die Gema. Der Löwenanteil bleibt bei der Gema und wird an die Urheber verteilt, ein kleinerer Teil wird der GVL zugeleitet, die es an die GVL-Mitglieder, also die ausübenden Musiker, zu denen auch die Arrangeure gehören, weiterleitet.
Ob sich die Beantragung eines LabelCodes lohnt, ist Frage des Einzelfalls, das hängt von den Titeln, der Auflage und vielen anderen Faktoren ab. Der LC-Code kostet nichts, also kann es eigentlich nicht schaden, ihn zu beantragen. Weniger geschickt wäre es, den LC-Code eines Verlages oder Vervielfältigers zu nutzen, weil der dann dadurch Geld einnehmen würde und das ist nicht Sinn der Sache.
Die Komponisten werden regelmäßig von der Gema vertreten. Die Gema räumt jedem das Vervielfältigungsrecht ein und berechnet nach ihren Preislisten. Für Kleinauflagen bis 500 Stück gibt es recht günstige Pauschaltarife.
Aber: Gemeinfrei und damit für jedermann ohne Einschränkung nutzbar sind diejenigen Titel, deren Komponisten und Textdichter seit siebzig Jahren verstorben sind. Sollte es sich um alte Stücke, gar Klassik oder auch Folklore und ähnliches handeln, liegt dieser Gedanke nicht ganz fern. In diesem Falle sollte im Internet geforscht werden, wie die Verhältnisse sind. Niemand - auch der Gema - steht für die Nutzung eines solchen gemeinfreien Werks eine Vergütung zu.
Bearbeitung: Ob ein geschütztes Stück in Form einer Bearbeitung herauskommt, oder in der Urfassung, ändert am Recht des Komponisten und der Einzugsermächtigung der Gema nichts.
Urhberrecht des Bearbeiters:
Kommt das Stück mit Einverständnis des Komponisten - vertreten durch die Gema - in einer Bearbeitung heraus, hat der Bearbeiter an der Bearbeitung ein eigenes Urheberrecht. Dieses Recht und seine Nutzung steht allerdings immer unter dem Vorbehalt der Einwilligung des Urhebers des Ausgangswerks.
Ob eine Veränderung des Ausgangswerks Bearbeitung oder Arrangement ist, ist im Einzelfall zu beurteilen. Die Urheberrechtssenate des BGH sind zB der Meinung, das Arrangieren eines Musikstücks für eine Bestimmte Orchesterbesetzung sei Handwerk, keine Bearbeitung. Kommt also ganz auf den Einzelfall an.
Jetzt geht es in den Leistungsschutz-Bereich:
Ist die Gestaltung einer Musik für eine bestimmte Besetzung oder z.B. für konzertante Sologitarre keine Bearbeitung im Sinne des UrhRG, sondern vielmehr "nur" ein Arrangement, dann kommt das Urheberrecht eines Bearbeiters nicht zum Tragen. Vielmehr hat der Arrangeur (nicht "Bearbeiter") in einem solchen Fall Leistungsschutzrechte nach anderen Regeln, etwa nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Ein anderer Musiker, der sich der Bearbeitung einfach bedienen würde, würde uU gegen das Gesetz verstoßen, woraus dem Bearbeiter Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche erwachsen könnte.
Label:
Der Label-Code dient denjenigen ausführenden Musikern, die Mitglied der GVL sind. Die Sender, Konzertveranstalter und sonstigen zur Zahlung für Musiknutzung Verpflichteten zahlen an die Gema. Der Löwenanteil bleibt bei der Gema und wird an die Urheber verteilt, ein kleinerer Teil wird der GVL zugeleitet, die es an die GVL-Mitglieder, also die ausübenden Musiker, zu denen auch die Arrangeure gehören, weiterleitet.
Ob sich die Beantragung eines LabelCodes lohnt, ist Frage des Einzelfalls, das hängt von den Titeln, der Auflage und vielen anderen Faktoren ab. Der LC-Code kostet nichts, also kann es eigentlich nicht schaden, ihn zu beantragen. Weniger geschickt wäre es, den LC-Code eines Verlages oder Vervielfältigers zu nutzen, weil der dann dadurch Geld einnehmen würde und das ist nicht Sinn der Sache.
Diese Firma kann ich empfehlen. Die Qualität ist gut und der Preis ist tip top.
http://www.euroduplication.com/
http://www.euroduplication.com/
http://www.ThomasKuemper.de" onclick="window.open(this.href);return false;"
Gitarren: Martin D-28, Martin OOO-16GT, Gibson J-45
Amps: Cromacord Podium MXVS , Subwoofer
Gitarren: Martin D-28, Martin OOO-16GT, Gibson J-45
Amps: Cromacord Podium MXVS , Subwoofer
Moin,
Reinhard hat das Meiste gesagt. Eine Möglichkeit ist auch noch selbst zu komponieren. Die Titel kannst Du dann bei Bedarf bei der GEMA anmelden oder auch nicht. Die Anmeldung bei der GEMA lohnt sich nur dann, wenn Du in mindestens fünf oder sechs Abrechnungsbezirken Dein Werk in irgend einer Form zur Aufführung bringst. Die Abrechnungsbezirke sind ungefähr gleich mit den Bundesländern. Also viel Aufwnd. Mach besser einen Bogen um die GEMA Anmeldung.
Über den Labelcode rechnen Rundfunksender und dergleichen mit der GEMA ab. Den LC brauchst Du also nur dann, wenn Du Deine Stücke bei der GEMA angemeldet hast und sie im Radio gespielt werden sollen. Kein LC - keine Verbreitung über Radio und Co.! Ob man es braucht???
Gruß Ralf
Reinhard hat das Meiste gesagt. Eine Möglichkeit ist auch noch selbst zu komponieren. Die Titel kannst Du dann bei Bedarf bei der GEMA anmelden oder auch nicht. Die Anmeldung bei der GEMA lohnt sich nur dann, wenn Du in mindestens fünf oder sechs Abrechnungsbezirken Dein Werk in irgend einer Form zur Aufführung bringst. Die Abrechnungsbezirke sind ungefähr gleich mit den Bundesländern. Also viel Aufwnd. Mach besser einen Bogen um die GEMA Anmeldung.
Über den Labelcode rechnen Rundfunksender und dergleichen mit der GEMA ab. Den LC brauchst Du also nur dann, wenn Du Deine Stücke bei der GEMA angemeldet hast und sie im Radio gespielt werden sollen. Kein LC - keine Verbreitung über Radio und Co.! Ob man es braucht???
Gruß Ralf
Boucher Studio Goose Walnuss
Blueridge BR 371
Fenix TL 20
No Name Stratocaster
Blueridge BR 371
Fenix TL 20
No Name Stratocaster
-
- Beiträge: 24
- Registriert: Sa Dez 26, 2009 11:51 am
Erstmal danke für die detaillierten Informationen! KLasse!
Habt ihr denn schon Erfahrung mit dem Verkauf von selbst bedruckten, gebrannten CDs gemacht?
Akzeptieren die Kunden dies?
Oder wirkt das zu sehr hausgemacht?
Ich finde zum Beispiel, dass eine Zellophanierung immer den professionellen Touch hat, obwohl sie natürlich neben dem Schutz nur Müll produizert.
Grüße
Habt ihr denn schon Erfahrung mit dem Verkauf von selbst bedruckten, gebrannten CDs gemacht?
Akzeptieren die Kunden dies?
Oder wirkt das zu sehr hausgemacht?
Ich finde zum Beispiel, dass eine Zellophanierung immer den professionellen Touch hat, obwohl sie natürlich neben dem Schutz nur Müll produizert.
Grüße
Wenn ich von mir selbst ausgehe: Mal angenommen, ich sehe irgendwo eine Band, oder einen Solisten, die mir gefallen und der oder die Betreffenden bieten einen Tonträger an, dann ist mir ziemlich egal, wie der bedruckt ist.
Das ist ein Aspekt, der andere ist das Design an und für sich. Wenn die Platte schön aufgemacht ist, steht das für mich ebenfalls im Vordergrund.
Das ist ein Aspekt, der andere ist das Design an und für sich. Wenn die Platte schön aufgemacht ist, steht das für mich ebenfalls im Vordergrund.
- Holger Hendel
- Beiträge: 12509
- Registriert: Do Feb 17, 2005 7:18 am
- Wohnort: Soltau, Niedersachsen
- Kontaktdaten:
Kommt darauf, für wen die Aufnahmen gedacht sind: wenn du sie einem potentiellen Veranstalter in die Hand geben willst ist eine prof. Aufmachung meiner Erfahrung nach nicht so wichtig, kann sicher auch nicht schaden.
Was man meiner Meinung nach unbedingt vermeiden sollte: "mäßige" Mucke und eine "übermäßige" Verpackung - kommt ganz übel rüber und hinterläßt einen finsteren Nachgeschmack, nach dem Motto: "die haben sich mehr mit dem Artwork als mit der Musik beschäftigt".
Was man meiner Meinung nach unbedingt vermeiden sollte: "mäßige" Mucke und eine "übermäßige" Verpackung - kommt ganz übel rüber und hinterläßt einen finsteren Nachgeschmack, nach dem Motto: "die haben sich mehr mit dem Artwork als mit der Musik beschäftigt".
www.holgerhendel.com | facebook | youtube | twitch | Heavy Silence - finest acoustic cover
Gebrannte CD´s wirken schon ziemlich unprofessionell. Wirkt bei Cover-Songs auch meistens illegal (Gema), was ja auch oft stimmt. Zudem haben einige Leute noch intollerante CD-Spieler, die keine gebrannten CD´s abspielen können. Der Kostenfaktor ist in der Regel auch viel zu hoch. Ausserdem bist Du den ganzan Tag mit dem Mist beschäftigt (brennen, drucken, ausschneiden usw.).optiguitar hat geschrieben:Erstmal danke für die detaillierten Informationen! KLasse!
Habt ihr denn schon Erfahrung mit dem Verkauf von selbst bedruckten, gebrannten CDs gemacht?
Akzeptieren die Kunden dies?
Oder wirkt das zu sehr hausgemacht?
Ich finde zum Beispiel, dass eine Zellophanierung immer den professionellen Touch hat, obwohl sie natürlich neben dem Schutz nur Müll produizert.
Grüße
Das mit der Zellophanierung wirkt professioneller, hat aber auch seine Tücken. Wenn man mehrere CD´s am Abend signiert verkaufen soll, kann es schon sehr nervig werden, die Folie abzutüddeln.
Wenn Du aber z.B. Deine CD´s in regionalen Geschäften verkaufen (lassen) möchtest, ist eine Zellophanierung oft unumgänglich.
http://www.ThomasKuemper.de" onclick="window.open(this.href);return false;"
Gitarren: Martin D-28, Martin OOO-16GT, Gibson J-45
Amps: Cromacord Podium MXVS , Subwoofer
Gitarren: Martin D-28, Martin OOO-16GT, Gibson J-45
Amps: Cromacord Podium MXVS , Subwoofer