Wie willst Du denn ein Buch hochladen ?
Zur Sache noch einmal: Da der anfängliche Vertrag zwischen Gema und Youtube 2009 auslief, und ein neuer Vertrag noch nicht besteht, weil man feilscht, stellt sich die Frage, ob diejenigen, die Material aus dem Gema-Repertoire in Youtube verwenden, einer "Nachwirkung" aus dem Vertrag unterliegen - ähnlich wie bei manchen Tarifverträgen - oder ob solche Nutzer schlagartig mit dem Auslaufen des Vertrages von 2007 in die Illegalität geworfen worden sind. Diese Frage ist angesichts der Neuartigkeit der Situation aus sich heraus nicht leicht zu beantworten, immerhin war der Vertrag von 2007 der erste seiner Art unter Beteiligung einer deutschen Verwertungsgesellschaft. Hilfreich ist in diesem Zusammenhang folgendes: Nachdem man sich nicht sogleich einigen konnte, kündigte Youtube an, Musikvideos für deutsche Youtube-Betrachter zu sperren. Interessant ist die Reaktion der Gema darauf, wie sie sich im Bulletin der Gema "Recht & Politik 4/09" wiederspiegelt:
........ YouTube hat daraufhin angedroht, auf der deutschen YouTube Plattform - ähnlich der Vorgehensweise in Großbritannien vor drei Wochen - Videos der Tonträgerfirmen zu sperren.
Und das, obwohl die GEMA YouTube gegenüber ausdrücklich ihre Bereitschaft zur Fortführung der Vertragsverhandlungen signalisiert hat. Allerdings sind entgegen der Ankündigung bislang nur wenige Videos von YouTube gesperrt worden. Die GEMA hatte YouTube eine Übergangslösung während des Verhandlungszeitraums angeboten, so dass keine Musikvideos hätten gesperrt werden müssen.
Die Gema duldet also die Verwendung des Gema-Repertoires durch deutsche Youtube-Benutzer, mehr noch: Sie wendet sich sogar gegen die Initiative von Youtube, Sperrungen einzurichten. Insofern wird man wohl davon ausgehen können, daß die Nutzung des Gema-Repertoires in Youtube durch deutsche Nutzer von der Gema als Vertreter der Rechtehinhaber gebilligt ist, bis eine tragfähige und dauerhafte Vertragslösung vorhanden ist.