Spyk, hab ich gerade gecheckt: Wo Du Recht hast hast Du Recht!
(Ansonsten gilt aber hoffentlich weiterhin wie überall in D. "Erst mal meckern...!) Manch einer würde sich sonst gar nicht mehr zurechtfinden, oder?
Übrigens, auf Seite 102 ein interressanter Brief von H.-J. Kremers bzgl.
"Befreiung vom Vermarktungsverbot" für Dalbergia nigra, welches dummerweise an der von ihm über ebay verkauften Martin D-21 "angebracht" war! Bin ja gespannt, wer seine Rio-Klampfen pre-cites jekoft hat oder mit "echten" (s.u.) Papieren besitzt.
Artenschutzabkommen Cites
gem. Artikel 8 (3) VO (EG) Nr. 338/97
muß er bei der zuständigen Landesbehörde eine Befreiung beantragen, was schwierig bis unmöglich sein dürfte.
Näheres zum Artenschutzabkommen:
http://www.cites.org/eng/disc/what.shtml
Ansonsten biete ich für eine entsprechende Jahresgebühr bis zur Wiederaufforstung des Brasilianischen Tropenwades jedem Besitzer an , seine Guitarre in einem entsprechend klimatisiertem Raum zu verwahren und vor dem Zugriff der staatlichen Kontrollorgane zu sichern... Wink
Aber es geht auch anders (FSC-Gitarren):
http://www.waldportal.org/aktuell/news/ ... 200510284/
Man beachte auch rechts unten die entsprechenden TV-Tipps.
Außerdem kann man beim Bundesamt für Naturschutz gut recherchieren:
http://www.bfn.de/ für Eilige Telnr in Bonn: 0228-84910
Es gilt zu klären, ab wann dalbergia nigra (Bras.Palisander) geschützt ist, bzw. welche Voraussetzungen für eine Befreiung vorliegen müssen.
Na denne!
Grüße
_________________
"...die Clave sei mit Dir! "
"...2 - 3 oder 3 - 2 ...???")!
So! Hab mich schlau gemacht beim BfN Bundesamt für Naturschutz:
Dalbergia Nigra ist erst seit dem Frühjahr 1992 auf der 8, Vertragstaatenkonferenz in Kyoto unter "internationalen" (Vertragsstaaten) Schutz gestellt worden.
Wer also eine mit Rio-Palisander verarbeitete Klampfe oder Holz dieser specie vermarktet (hierzu gehört auch der private Weiterverkauf über ebay oder sonstwie!), welche vor dem 20.07.92 (90 Tage nach Inkrafttreten der Beschlüsse obiger Vertragsstaatenkonferenz) nachweislich in den Besitz gekommen ist, handelt legal. Allerdings muß das natürlich nachgewiesen werden, falls eine Behörde danach fragen sollte.
Durch EG-Bescheinigung (gelb) VO(EG) 338/97 kann das muntere legale Handeln dann los gehen.
Rechnung für pre- Eg-Washingtoner Holz dürfte ausreichen.
oder die alte blaue EG-Bescheinigung 36/26/82 , welche 1997 außer Kraft getreten ist.
Ein Rätsel ist mir, weshalb die ermittelnde Untere Münchener Naturschutzbehörde eine 1968er Martin und harmlose Bürger in Ihre Ermittlungen verwickelt.
Eigentlich müßten die es ja wohl wissen, dass 1968 noch keinerlei Import-oder Handelsverbote existierten. Aber nein: "Den Bazi schickn mir erschtamol ufd Amd!"
Grüße!
PS:
Wer von euch hat denn Rioklampfen (54er, Schneider, Martin z. B.)
und welches Baujahr haben die denn?
Hat jemand eine nach dem 20.07.1992 gekauft und keine Papiere?
Wie sind Eure Erfahrungen?
10000 oder wat???
