Ja, man kann kein Eigentum an gestohlenen Gut erwerben. Du bist das Geld & Gitarre im Zweifelsfall los.OV1667 hat geschrieben: Was mir an dieser Stelle eher Sorgen macht: was passiert, wenn der Pfand (also z.B. die "Schnäppchengitarre") nicht rechtmäßiges Eigentum des Leihenden ist? Kann der rechtmäßige (vllt bestohlene) Eigentümer sein Eigentum zurückfordern?
Aber so geht es auch dem Pfandleiher, daher wird er evtl. versuchen herauszubekommen ob Du wirklich Eigentümer oder lediglich Besitzer bist, der das Eigentum vortäuscht.
Keine Ahnung wie Pfandleiher sich da verhalten.
Zum Thema:
Ich hätte keine Skrupel beim Pfandleiher was zu kaufen. Der Pfandgeber hat alle Optionen das gute Stück wieder zu erlangen, und sei es, dass er das Ding bei ebay versteigert, während es noch im Pfandleihhaus ist und mit dem Kaufpreis, der ja höher liegt/liegen müsste (nach der hier vorherrschenden Meinung), das Pfand auslösen und evtl. noch was überzubehalten. Falls diese Rechnung nicht aufgeht, ist ja das Geschäft (die Pfandleihe inkl. Übergang des Produktes an den Pfandleiher) sogar insgesamt sowieso in Ordnung gewesen.