DHL

Alles, was mit akustischer Gitarrenmusik zu tun hat und sonst nirgends hineinpaßt

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Waufel
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Beitrag von Waufel »

Saitenheimer hat geschrieben:Also was machen diese Jungs, dass man Gitarren, die entsprechend verpackt sind, dann so bekommt? Werfen die die Teile aus dem 5.Stockwerk auf den Laster, oder benutzen die die Koffer als Tanzboden?
Ich versteh das nicht...


Stefan
Moin Stefan,
das willst Du nicht wirklich wissen! :roll:

Ich gebs zu, ich war mal Beamter bei der DBP, damals anno 74 bis 79!

Nein, das wollt ihr nicht wissen, wie da mit dem Kram umgegangen wurde!

Gruß Waufel
Gast

Beitrag von Gast »

doch bitte schreibe es uns......

kann mir das so vorstellen wie auf Flughäfen, da werden die Koffer ja wirklich aus Flugzeughöhe auf den Boden geworfen und platzen auf......

Ganz schlimm auch auf Malle, da hatte ich mal mein Rennrad mit in einem stabilen Hartschalenkoffer und als es aus den "netten Händen" des spanischen Personals kam, war der Koffer offen, eine Hartschalenseite war gerissen und das ganz wurde nur noch durch 2 Gurtbänder zusammengehalten...wie schaffen dir dass, das hat eigentlich eine Dicke und Härte, da nützt selbst ein 5kg Vorschlaghammer eihgentlich nix.....
chevere

Beitrag von chevere »

einfach mit dem stappler drüber, so geht das!!! 8)
Gast

Beitrag von Gast »

die spielen warscheinlich Gabelstaplerball und die Bälle sind die Gepäckstücke.... :cry: :cry: :cry:
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RB
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Beitrag von RB »

Die Klage ist jetzt bei Gericht. Nachdem die Post sich geweigert hat, den Schaden zu bezahlen, hat der Käufer und Berufskollege hat mich unterrichtet, daß er geklagt habe.

Soll ich berichten, wie es vor Gericht weitergeht ? Ich weiß nicht, was herauskommen wird, aber von allgemeinem Interesse dürfte es schon sein, oder ?
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guitar-hero
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Beitrag von guitar-hero »

RB hat geschrieben:...
Soll ich berichten, wie es vor Gericht weitergeht ? ...
Na klar. 8)
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OldPicker
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Beitrag von OldPicker »

RB hat geschrieben:...Soll ich berichten, wie es vor Gericht weitergeht ? ...
Ja, Bitte....
* * * * * * * * * * * * * * *

"I usually play songs in two chords, C and G, and every once in a while I throw in an F, just to impress the girls."
(Woody Guthrie)
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guitar-hero
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Beitrag von guitar-hero »

OldPicker hat geschrieben:
RB hat geschrieben:...Soll ich berichten, wie es vor Gericht weitergeht ? ...
Ja, Bitte....
:lol: :lol:
Bernd C. Hoffmann
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Beitrag von Bernd C. Hoffmann »

Gerne, ich bitte darum
Liebe Grüße
Bernd
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Admin
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Beitrag von Admin »

Der Käufer und Kläger rief mich eben an und teilte mit:
Das Amtsgericht hat die DHL zum Schadensersatz verurteilt.

Bild

Besonders schadenfroh stimmt mich dabei, daß es sich um ein sogenanntes Versäumnisurteil bzw. um ein Urteil handelt, das einer Fristversäumung seitens der DHL zuzuschreiben ist. Das Gericht hat der DHL die Klage zugestellt und eine Frist zur Rückmeldung gegeben. Nachdem die Frist verstrichen war, erließ das Gericht das Urteil ohne mündliche Verhandlung. Das geht dann, wenn das Gericht das sogenannte schriftliche Vorverfahren anordnet und der Kläger für den Fall verspäteter oder ausbleibender Rückmeldung des Beklagten ein Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung beantragt (Variante 1) oder wenn das Gericht das Verfahren nach § 495 a ZPO gestaltet, was bei geringen Streitwerten und nicht komplizierten Angelegenheiten möglich ist (Variante 2). Ich glaube, das Gericht hat in diesem Fall nach § 495 a ZPO entschieden. Aufgrund des geringen Streitwerts ist kein Rechtsmittel gegeben.

Schade nur, daß die eigentlich interessierende Frage somit nicht zu einer Klärung gelangte, nämlich, wie die Verpackung zu beurteilen war. Das Urteil erging ausschließlich aufgrund des Klagevortrags, demzufolge die Gitarre außerordentlich sorgfältig von dem in diesen Dingen erfahrenen Zeugen RB verpackt worden war.

Wie dem auch sei, es ist doch ein wenig befriedigend, wenn im Hause DHL jetzt welche sitzen und schwitzen, schimpfen und krampfen ob der Klampfen.
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Volkmar
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Beitrag von Volkmar »

Admin hat geschrieben:Wie dem auch sei, es ist doch ein wenig befriedigend, wenn im Hause DHL jetzt welche sitzen und schwitzen, schimpfen und krampfen ob der Klampfen.
Na bitte, so ist ja alles noch mal gut gegangen und bei DHL ziehen sich jetzt ein paar Rüffel hierarchisch nach unten :lol:

Volkmar
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Beitrag von Admin »

Amtsgericht ########

Az.: ##########

Urteil

Im Namen des Volkes


In dem Rechtsstreit

############,#############,##########,###########
- Kläger -

Prozeßbevollmächtigter: #########, ########, ##########,######

gegen

Deutsche Post AG, vertreten d.d. Vorstand ################,
- Beklagte -
wegen Schadenersatz

erläßt das Amtsgericht ########## durch die Richterin ##########
im schriftlichen Verfahren gemäß § 495 a ZPO auf der Grundlage
der bis zum ##.##.#### bei Gericht eingereichen Schriftsätze am
##.##.####

folgendes

Endurteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ###,## Euro
zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz aus diesem Betrag ab dem ##.##.#### zu bezahlen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Entscheidungsgründe:
Die zulässige Klage ist vollumfänglich begründet. Ihr war daher
stattzugeben. Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts
######## folgt aus § 21 ZPO, da die Schadensregulierung zu den
Aufgaben der Niederlassung der Beklagten am Wohnsitz des
Empfängers gehört.
Aufgrund des schlüssigen Vortrags des Klägers in der
Anspruchsbegründung vom ##.##.####, dem die Beklagte nicht
widersprochen hat, ist die Beklagte zur Zahlung verpflichtet. Die
Anspruchsbegründung ergibt sich aus der vertraglichen
Vereinbarung.
Die Entscheidung über Mahnkosten un Verzugszinsen beruht auf §§
286, 288 BGB.

Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 91 Abs. 1 ZPO, diejenige
über die vorläufige Vollstreckbarkeit aus §§ 708 Nr. 11, 711, 713
ZPO.


##########
Richterin
Kurz und bündig, aber ohne den ausführlichen Streit, die Beweisaufnahme und den Ärger, ohne den ein Prozeß keinen richtigen Spaß macht. :twisted:
Beberich

Beitrag von Beberich »

Hallo,

ich hab bei Ebay ja ne Aria AD 80 bestellt. Habe gerade die Versandbestätigung vom Händler bekommen. Sehr nett geschrieben. Er bittet, ich solle die Gitarre beim Erhalt doch kontollieren, im Beisein des Transporteurs, oder aber unter Vorbehalt annehmen. Er hätte in der letzten Zeit so einige Probleme Verpackt wäre Sie in einem dicken Gigbag und Doppelkarton. Nur sind die DHL Leute immer so in Eile, ich kann mir nicht vorstellen das der wartet. Unter Vorbehalt geht auch nur, wenn ich da bin, die geben immer Pakete bei Nachbarn ab.
Können mir dadurch Nachteile entstehen?
Gruß,
Beberich
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guitar-hero
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Beitrag von guitar-hero »

Beberich hat geschrieben:... oder aber unter Vorbehalt annehmen.
Moin,

also "unter Vorbehalt" annehmen geht (nach meinem Erfahrungs- und Erlebnisstand) überhaupt nicht!
Entweder Du nimmst an, oder der Paketbote nimmt die Sendung wieder mit.
Im 2. Fall geht das Paket zum Postamt, und Du kannst erst und NUR DORT im Beisein des Personals das Paket öffnen und ... weiter entscheiden.
________________________________________________________________
"Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur zu selten dazu."
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Beitrag von Admin »

Mit der Annahme erkennt man doch nichts an. Bestenfalls die äußerliche Unversehrtheit des Paketes läßt sich in Augenschein nehmen. Die Auslieferer werden die Zeit nicht haben, auf das Auspacken und prüfen zu warten. Wenn man für jeden Empfänger, der an einem Tag angefahren werden soll, nur fünf Minuten veranschlagt, wird schon klar, daß das unpraktikabel ist.
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