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Veröffentlichungen 2. Unter Beteiligung von Mitgliedern des Thüringer Landtages und des Thüringer
Innenministers fand am 24.09.2001 ein weiteres
Fachgespräch
zum Thema "Waffenrechtsnovelle" statt. Initiator war der
Wartburg-Schützenkreis. Das Treffen wurde mit dem folgenden
Eingangsreferat von Rechtsanwalt Reinhard Becker eröffnet.
Referat
zur Novelle des Waffenrechts
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Anwesende 1.
Thüringer Innenminister 2.
CDU - Abgeordneter des Th. Landtags 3.
Kreisschützenmeister 4.
stellvertretender Kreisschützenmeister
ich
danke Ihnen, daß Sie sich erneut bereit gefunden haben, an einem
Fachgespräch über eine
Novellierung des deutschen Waffenrechts teilzunehmen. Ich danke insbesondere
dem Innenminister des Freistaats, Herrn Köckert, für seine Bereitschaft,
seine Kenntnisse durch das Gespräch mit
den Betroffenen einer solchen Novelle zu ergänzen und zu
vertiefen. Danken möchte ich weiter dem Kreisschützenmeister des Wartburg-Schützenkreises
für seine Engagement, ein solches Fachgespräch zu initiieren und die
organisatorischen Voraussetzungen für das Zustandekommen zu treffen. Wir
haben heute konkreteren Anlaß, über eine Waffenrechtsnovelle zu
sprechen, als anläßlich unseres letzten Treffens. Als wir uns das letzte mal getroffen
haben, gab es einen sogenannten "Referentenentwurf'. Nun aber
gibt es einen sogenannten "Kabinettsentwurf', einen Gesetzesentwurf
also, den das Bundeskabinett informell verabschiedet
hat, womit gemeint ist, daß das Bundeskabinett ihn in der gebilligten Fassung
dem förmlichen Gesetzgebungsverfahren zuführen will. Der zeitliche
Ablauf dieses Treffens hätte auch
deshalb gut gepaßt, weil ursprünglich eigentlich am 27.10.2001
der Bundesrat zusammentreten und unter anderem den jetzt vorliegenden
Waffenrechtsentwurf behandeln wollte. Genau
betrachtet haben wir es inzwischen mit einer Vielzahl von
"Referenten-Entwürfen" und "Kabinetts-Entwürfen" zu
tun, nämlich a)
dem Referentenentwurf vom 01.04.1998 b)
dem Referentenentwurf vom 20.07.2000 c)
den Referentenentwurf vom 25.02.2001 d)
dem Kabinettsentwurf vom 11.07.2001 e)
und demjenigen von Anfang August 2001 Nachdem
ich anläßlich unseres ersten Zusammentreffens unter Vorlage amtlich
ermittelter Kriminalitätsdaten in der Bundesrepublik deutlich zu machen
versucht habe, daß die vom Waffenrecht tangierten Personengruppen
kriminologisch unauffällig und keine Gefahr
für die innere Sicherheit sind, stellten Sie, Herr Innenminister die
Frage, was uns denn an dem damals vorhandenen Entwurf so sehr störe.
Man spräche immer von Grundrechtseingriffen,
werde aber nicht konkret. Ich möchte die damals gestellte Frage
folgendermaßen beantworten: An den Entwürfen, die seit Juli 2000 vom BMI
vorgelegt worden sind und auch an den
beiden Referentenentwürfen stört mich schlankweg alles. Die Entwürfe
sind insgesamt betrachtet ungeeignet, den für ihre Inkraftsetzung
postulierten Zielen und Zwecken zu dienen. Sie sind weder transparenter oder
leichter verständlich, als das bisherige Waffenrecht, noch werden sie ein
Jota an der inneren Sicherheit in unserem Lande verändern. Dieses
Ziel wurde auch schon für das derzeit geltende Waffenrecht angegeben.
Auch damals ist mit der Einführung des Waffengesetzes kein auch nur
ansatzweise nachweisbarer Einfluß auf die Kriminalität vorhanden
gewesen. Bevor
ich auf die Regelungen des jetzt vorliegenden Kabinetts-Entwurfes im
einzelnen und in aller Kürze eingehe,
darf ich vielleicht einmal über die Motive einiger, maßgeblich
am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten spekulieren. Der Bundesinnenminister
Otto Schily ist außerhalb seiner
politischen Betätigung ein Berufskollege; als solcher - so unterstelle ich - ist er gewöhnt, mit Fakten umzugehen und
Spekulationen eine Absage zu erteilen. Ich schätze Herrn Schily
zudem als einen Menschen mit klarem Verstand und hohen analytischen Fähigkeiten
ein. Zudem ist mir aus sicherer Quelle hinterbracht worden, daß der
Bundesinnenminister in Gesprächen mit Vertretern des Deutschen Schützenbundes
und des Forum Waffenrecht sich klar zu der Erkenntnis bekannt
hat, daß der legale Waffenbesitz in Deutschland keine Bedrohung oder Gefährdung
der inneren Sicherheit ist. Was also veranlaßt die Bundesregierung,
gleichwohl eine Novellierung des Waffengesetzes als für die innere Sicherheit
unabdingbar zu bezeichnen und auf diesem Wege immer weiter voranzuschreiten
? Der
Anschlag von New York, dieses monströse Verbrechen, dessen Spuren weit
verzweigt sind und - nach allem, was man inzwischen weiß - bis nach
Deutschland reichen, zeigt uns zwar, daß die Gefahren für die innere
Sicherheit an Stellen zu finden sind, an denen wir sie nicht vermuten.
Das Wahlergebnis der Kommunalwahlen in Hamburg vom gestrigen Sonntag
zeigt uns aber, daß man mit dem Thema "innere Sicherheit"
politisch Punkte sammeln kann. Herr
Innenminister,
Sie wissen besser als ich, wie sehr es in der Politik und im politischen
Alltagsgeschäft drauf ankommen kann, "Punkte zu sammeln". Ich
sage dies ohne Hintergedanken und ohne damit Anspielungen machen zu
wollen. Könnte es sein, daß auch die Waffenrechtsnovelle, die man über
Jahrzehnte als "Dauerbrennern mäßiger Priorität"
bezeichnen konnte, jetzt einzig und alleine dem kurzlebigen politischen
Erfolg dienen soll, daß also die Interessen und Rechte der vom Gesetz
betroffenen Personenkreise einfach auf dem Altar der politischen
Opportunität geopfert werden sollen ? Meine
Nachforschungen auf dem Feld der Inneren Sicherheit und meine Eindrücke, die
ich von den Projekten der jetzigen Regierungskoalition bisher gewinnen
konnte, lassen keinen anderen Schluß zu. Dies gilt im öffentlichen
Waffenrecht ebenso, wie bei der sogenannten "Reform" des
Zivilprozeßrechts, eines Hätschelkindes der Bundesjustizministerin,
welches diese gegen energische Proteste der deutschen Richterschaft
und der Rechtsanwälte durchpeitscht. Das gilt gleichermaßen für die Veränderungen
im Bereich der geringfügigen Arbeitsverhältnisse, Veränderungen, die rein
ideologisch (oder koalitions-taktisch) motiviert sind und die den
Betroffenen sozial keinerlei meßbaren
Vorteil bringen. Ich könnte die Aufzählung beliebig fortsetzen. Wenn
Sie meine Ausführungen jetzt noch skeptisch beurteilen,
lassen Sie mich einen Satz aus dem Kabinettsentwurf vom 11.07.2001, nämlich
der Begründung, Seite 109 zitieren: "
... Zu § 8 (Bedürfnis, allgemeine Grundsätze) .... Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden ....
Das
Bundeskabinett hat auf zahlreiche Proteste schnell reagiert und die Begründung
des Gesetzes um einige "heiße
Passagen", zu denen auch der bereits zitierte, unsägliche
Satz zählt, entfernt. Dabei hat das Bundeskabinett es sorgfältig
vermieden, diese Änderungen in ähnlich marktschreierischer Weise
der Öffentlichkeit kundzutun, wie die Verabschiedung des
Kabinettsentwurfs wenige Wochen vorher. An
diesem Vorgang können Sie ersehen, wie heutzutage Kabinettsentwürfe
entstehen: Sachlich
ist der zitiertes Satz natürlich falsch. Waffen gab es schon, bevor es Staaten
im heutigen Sinne gab. Pfeil und Bogen werden in Europa seit 15.000 Jahren
verwendet. Sie dienten der Jagd, der Selbstverteidigung und dem Sport und dies tun sie in allererster Linie heute noch. Unser Gemeinwesen
muß nicht mit Waffengewalt vom Staat gegen Bürger durchgesetzt
werden. Wer in diesen Kategorien denkt, dem fehlt eine grundlegende
Erkenntnis: Unser Gemeinwesen kann solange bestehen und sich bewähren, solange es von den Menschen akzeptiert
wird, solange ein grundlegender
Wertekonsens besteht. Ohne diesen Konsens werden auch die "vom Staat
zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger" eingesetzte Waffen nichts
mehr retten. Ich
will mich nach diesem Exkurs den Regelungen des Entwurfs zuwenden. Der Entwurf
hat - wie wir wissen - eine lange Vorgeschichte. Das von der
Sozialliberalen Koalition eingeführte
Gesetz wird seit Ende der 70er Jahre als unzulänglich bezeichnet;
dies wird mit seiner Kompliziertheit begründet. Es heißt immer, das
Gesetz führe bei den Behörden
zu Auslegungsschwierigkeiten, die Sicherheitsdefizite zur Folge hätten.
Was man darunter verstehen darf, wird im Regelfalle nicht erläutert. Die
Kolporteure dieser Phrase wissen es wohl
selber nicht. Als forensisch tätiger Rechtsanwalt (auch im
Waffenrecht) darf ich sagen, daß mir Auslegungsschwierigkeiten, die zu
Sicherheitsdefiziten führten, nicht bekannt sind. Soweit die möglicherweise
im Einzelfall mangelhafte Verwahrung von Schußwaffen betroffen ist, bedürfte es
keiner Novelle, sondern einer kleinen Änderung. Ein
erster Ansatz einer Novellierung war die nordrhein-westfälische
Forderung, man müsse den Schießsport
auf Verbandsebene kontrollieren. Das mündete in die heutigen §§
15 ff des
Entwurfes, wonach nur staatlich beliehene Verbände Bedürfnisse für
Sportschützen vorlegen können. Man kann sich über die im Entwurf
vorgesehenen Anforderungen an die Verbände
trefflich streiten. Im Zuge einer Gesamtregelung, die auf
der anderen Seite den Sportschützen Erleichterungen bringt, wenn Ihnen
denn einmal ein Bedürfnis bescheinigt worden ist, wäre die
Verbandskontrolle dem Grunde nach noch akzeptabel gewesen. So schien der
von der alten Koalition vorgelegte Referentenentwurf
vom April 1998 hinnehmbar zu sein, denn er enthielt als Gegengewicht
zur Verbandskontrolle ein Grundkontingent für Sportschützen. Doch ist
das Bundesministerium des Inneren in Gestalt seines Referenten Brenneke
immer weiter
hiervon
abgerückt: Im
Referentenentwurf vom 20.07.2000, über den wir uns unterhalten haben, war
zusätzlich die gestaffelte Befristung
der waffenrechtlichen Erlaubnisse auf zunächst fünf und dann zehn Jahre vorgesehen gewesen. Welchen Sinn soll eine solche
Regelung haben, wo doch die Sozialdemokraten (damals mit der FDP) erst im
Jahre 1975 die damals vorhandene
Befristung der Waffenrechtlichen Erlaubnisse für Sportschützen auf
fünf Jahre abgeschafft hatten, weil die Sportschützen zu einer besonders
gesetzestreuen Personengruppe zählen, und der Mißbrauch der Legalwaffen
marginal ist ? Im
Referentenentwurf vom 25.02.2001 war dann von einem Grundkontingent für
Sportschützen nicht mehr die Rede. Demgegenüber wurden die Regelungen
der Verbandskontrolle beibehalten. Die
Befristung der waffenrechtlichen Erlaubnisse wurde zwar aus dem
Entwurfstext herausgenommen, durch die Hintertür aber wieder eingeführt:
Die Behörden sollen von sich aus nach Ablauf von drei Jahren und nach
Ablauf von weiteren drei Jahren
"das Fortbestehen des Bedürfnisses" prüfen und - folgerichtig -
bei mangelndem Nachweis die Erlaubnisse des Betreffenden aufheben. Was ist
unter einem Fortbestehen des Bedürfnisses zu verstehen ? Man kann jetzt
schon sicher sein, daß nun erstmals in
Wirklichkeit "Auslegungschwierigkeiten" Platz greifen werden, wohl
oft mit Folgen, die unbescholtene Bürger belasten, von dem
verwaltungsteschnischen Mehraufwand für die Behörden und die Betroffenen
ganz zu schweigen. Als Rechtsanwalt könnte ich mich freuen. Sicher werde
ich eine Menge zu tun bekommen. Als Sportschütze ist mir diese Freude gründlich
vergällt. Und der Kabinettsentwurf vom 11.07.2001 in seiner derzeitigen Fassung ? Man ist nun so weit, daß es auch die Erleichterungen für den Erwerb von Einzellader-Langwaffen nicht mehr geben soll. Obwohl es in der Begründung heißt, der Mißbrauch von Einzellader-Langwaffen sei "praktisch selten", wird vom Sportschützen verlangt, daß er
bei jeder Einzellader-Langwaffe ein Verbandsbedürfnis vorlegt. Zum einen
ist ein Mißbrauch von Einzellader-Langwaffen nicht nur "praktisch
selten" - es gibt ihn überhaupt nicht, zum anderen ist in einer
Gesamtschau erkennbar, daß man die Erschwernisse für die Verbände,
die Eingangsüberlegung der Novellierungsbestrebungen war, beibehalten
hat. Anfangs vorgesehene Erleichterungen für den einzelnen Sportschützen
hat man hingegen aufgegeben und von Entwurf zu Entwurf zu strikteren
Regularien gegriffen, die nach
den heutigen Vorstellungen jedes Maß sprengen und schlimmer
sind, als das jetzt schon gegebene Waffenrecht ohne eine
Verbandskontrolle. Die
Entwurfsbegründung selbst räumt ein, daß das Waffenrecht kein
Mißtrauen gegen die Jäger und Sportschützen beinhalte. Vielmehr gehe es
um den "Schutz der Allgemeinheit", womit wieder zu dem Ausgangspunkt zurückgekehrt wird, und
letztlich doch diejenigen getroffen und belastet werden, die
überhaupt nicht Ursache für die Gewalt
in unserem Lande sind. Die Millionen Bewaffneten, die ohne Waffenbesitzkarte
und ohne Waffenschein herumlaufen, bleiben so unbehelligt, wie sie es
bisher schon sind. Ich
schließe mich nach diesen Ausführungen der Auffassung des Deutschen
Schützenbundes an, die im Hinblick auf die einzelnen Regelungen
folgendermaßen aussieht: ---
danach folgen Ausführungen aus der Stellungnahme des DSB ---- Sehr
geehrter Herr Innenminister, mir wäre lieb, wenn Sie im Bundesrat zu
denjenigen zählen würden, welche die Courage haben, aufzustehen und deutlich zu
machen, daß es von Seiten des
Bundeskabinetts mittlerweile genug Humbug gegeben hat und daß man
mit einer allmählichen Zerschlagung des Schießsports nichts für die
innere Sicherheit erreicht. Dies
nachzuweisen fällt leicht; nur muß mancher - wenn er die Fakten
wahrnehmen und nach ihnen handeln will - ideologische Vorstellungen oder
wenigstens Voreingenommenheiten überwinden und er muß in der Lage sein,
dem sogenannten Zeitgeist kritisch gegenüberzustehen. Ich danke Ihnen für Ihre
Aufmerksamkeit. |
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Becker &
Becker Rechtsanwälte Niedernhausen 06127-2002 |
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