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Waffenrecht Das Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland ist seit dem 01.04.2003 in vollständig neuen Fassung des Waffengesetzes in Kraft getreten. Eine allgemeine Verwaltungsanweisung für die Anwendung des Waffengesetzes fehlt bis zum heutigen Tag. Die Regelungen des Waffengesetzes sind bis zur Verabschiedung umstritten gewesen. In kurzen Zeitabständen wurden Entwürfe vorgestellt und diskutiert, die sich in einigen Bereichen erheblich voneinander unterschieden. Handwerkliche Fehler, Unklarheit und Inkonsistenz des Gesetzestextes führten nach Inkrafttreten des neuen Waffenrechts zu einer sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidenden Verwaltungspraxis. Das hatte Rechtsstreitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten zur Folge, in deren Verlauf einige Auslegungsfragen des neuen Waffenrechts inzwischen geklärt werden konnten. In der Folge
werden an dieser Stelle einige Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit
über waffenrechtliche Fragen vorgestellt. |
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Verwaltungsgericht Arnsberg 05.11.2007 (14 K 50/06) - Der von uns vertretene Kläger hatte einen Waffenschein beantragt, weil er deutlich mehr, als die Allgemeinheit gefährdet war. Die Behörde hatte den Antrag zurückgewiesen. Im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht war der Kläger hingegen erfolgreich. Das Urteil ist rechtskräftig. |
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Thüringer Oberverwaltungsgericht Jena 22.02.2007 (3 KO 94/06) - Der Kläger hatte die Eintragung einer Waffe in die Waffenbesitzkarte für Sportschützen begehrt, die er mit dieser Waffenbesitzkarte bereits erworben hatte. Die Behörde hatte abgelehnt und der Kläger hatte vor dem Verwaltungsericht Weimar zunächst keinen Erfolg. Er legte Berufung ein und siegte letzten Endes. Die Berufungsbegründung entstand unter unserer Mitwirkung. Das Urteil ist rechtskräftig. |
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Verwaltungsgericht Meiningen 21.03.2006 (2 K 1003/04) - Der von uns vertretene Kläger hatte mittels Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelbe WBK) einen Perkussionsrevolver (Vorderlader) gekauft. Die Behörde verweigerte den Eintrag und gab dem Kläger auf, die Waffe unverzüglich abzugeben. Im Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht war der Kläger erfolgreich. Das Urteil ist rechtskräftig. |
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Becker &
Becker Rechtsanwälte Niedernhausen 06127-2002 |
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